Urheberrechte im Medienzeitalter

Sind „Raubkopierer“ „Verbrecher“?

Zu dieser und anderen Fragen empfiehlt die Verbraucherzentrale die Webseiten www.surfer-haben-rechte.de und www.irights.info.

Diese Webseiten bieten eine systematische, sachliche und allgemein verständliche Darstellung der Aspekte und Regelungen des geltenden Urheberrechts, die Privatpersonen (Verbraucher) betreffen. Verschiedene Zielgruppen werden jeweils mit eigenen Zugängen angesprochen (Jugendliche, Erwachsene, Private, die Werke Dritter – etwa Schülerzeitungen – veröffentlichen und einiges mehr). Die Webseiten klären umfassend auf: Welche Möglichkeiten hat man als Verbraucher, um Musik, Filme und Programme legal zu kopieren? Kommt man bereits dann in den Genuss von Gefängniskost und Schwedischen Gardinen, wenn man eine einzige DVD vervielfältigt wie es einem die Filmindustrie mit abschreckenden Kino- und Fernsehspots suggerieren will? Ein durch den Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) unterstütztes Projekt gibt einen Einblick in die komplexen Irrungen und Wirrungen des Urheberrechts.

Zwei wichtige Punkte: Musik und Filme auf CDs, DVDs, Videos und anderen Trägern dürfen für den privaten Gebrauch vervielfältigt werden, allerdings nur dann, wenn sie nicht kopiergeschützt sind. Mit privatem Gebrauch ist die Nutzung durch Familie und Freundeskreis gemeint, so dass für diese Personen Kopien von eigenen oder auch ausgeliehenen CDs, DVDs und Videos gemacht werden können. Ein eventuell vorhandener Kopierschutz darf dabei keinesfalls umgangen werden! Für das Kopieren von Software gelten hingegen andere und zwar strengere Regeln! Beim Herunterladen von Dateien aus Musik- und Filmtauschbörsen ist Vorsicht geboten. Ist allgemein erkennbar, dass die Datei ohne Erlaubnis des an ihr Berechtigten ins Internet gestellt worden ist, so ist das Herunterladen (Download) auch für den Eigen- oder Privatgebrauch nicht gestattet. Richtig gefährlich ist es, wenn man – und sei es unabsichtlich – Musik- oder Filmdateien bei Tauschbörsen zum Download für andere Nutzer bereitstellt. Damit kann man leicht in die Fänge der Abmahnanwälte geraten.

Kindern und Jugendlichen sind diese Webseite ebenfalls ans Herz zu legen. So wird darüber aufgeklärt, was beim Kopieren von Computerspielen, Samplen von Musik, Erstellen von Klingeltönen und Verfassen einer Schülerzeitung zu beachten ist. Bei letzterem es vor allem wichtig zu wissen, dass für Schülerzeitungen keine Privilegien gelten, vielmehr muss das Urheberrecht genauso beachtet werden wie bei Publikationen Erwachsener.

Sodann findet man – auch wichtig für Jugendliche – Informationen zu Onlinespielen, Partnerbörsen, Webmaildiensten und Datenschutz.

Besonders hinweisen möchten wir auf die Rubrik Checklisten und Materialien. Hier finden sich hilfreiche Tipps zu den Diensten und Anbietern und die Musterschreiben für zahlreiche Rechtsprobleme in gebündelter Form.

(Quelle: http://www.verbraucherzentrale-bremen.de/themen/urheberrecht/urheberrechte-im-medienzeitalter.html)

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