Urheberrechtsschutz ad absurdum

Neue Welle von Inkassoschreiben droht

Die einschlägig bekannte Abmahnkanzlei U+C Urmann+Collegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH versteigert über ihre Internetplattform auktion.urmann.com Forderungen in der Gesamthöhe von ca. 90 Milionen Euro aus zigtausenden von Abmahnschreiben, die die Verbraucher in den vergangenen Jahren wegen angeblicher Verletzung von Urheberrechten an „Adult-Produkten“ erhalten haben.

Die Verbraucherzentrale Bremen befürchtet, dass sich Inkassobüros aus diesen „Forderungspool“ bedienen und ohne Prüfung, ob die Forderung aus den Abmahnschreiben überhaupt begründet sind, Verbraucher mit Zahlungsaufforderungen, Inkassogebühren und Drohungen überhäufen.

Die Verbraucherzentrale Bremen rät daher dringend:

Juristischen Rat einzuholen, bevor auf Inkassoschreiben, die auf angebliche Urheberrechtsverletzung Bezug nehmen, reagiert wird.

Die Abmahnkanzlei U+C ist der Verbraucherzentrale seit 2008 bekannt. Seit September 2008 berät die Verbraucherzentrale Bremen ca. 60 Verbraucher, die ein Abmahnschreiben wegen des angeblichen öffentlichen Angebotes zum Download von Filmen erhalten haben. Die Verbraucher haben diese Abmahnschreiben immer beantwortet. U+C dagegen haben bis heute inhaltlich auf die Einwendungen der Verbraucher nicht reagiert. Statt die ursprünglichen Forderungen von jeweils 650 € zu begründen, erhielten alle Verbraucher mit Datum vom 24.11.2011 eine gleichlautende Aufforderung – wieder ohne tragfähige Begründung – einen Betrag in Höhe von 1.298 € bis zum 05.12.2011 zu zahlen, just also zum Start der noch laufenden „Forderungsversteigerung“.

Wie ein Wunder hat sich so das zur Versteigerung stehende Forderungsvolumen verdoppelt. Ein Schelm wer böses dabei denkt!

Quelle

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