Verbraucherzentrale informiert

Es gibt kein generelles Widerrufsrecht — auch nicht bei Messekäufen!

Die Internationale Saarmesse steht vor der Tür, zahlreiche Aussteller präsentieren ihre Waren und informieren Verbraucher über Produkte und Dienstleistungen.

Ein Messekauf sollte jedoch wohl überlegt sein: „Viele Verbraucher sind der Ansicht, sie könnten jeden Vertrag innerhalb von 2 Wochen widerrufen“, bemerkt Heike Linster, Juristin bei der Verbraucherzentrale in Dillingen. „Dies ist nicht richtig, wie auch beim Kauf in einem Geschäft gilt auch hier der Rechtsgrundsatz: ‚Vertrag ist Vertrag‘! Nur in Ausnahmefällen sieht das Gesetz ein Widerrufsrecht vor“, so Heike Linster weiter.

Daher aufgepasst: Messeveranstaltungen sind keine Freizeitveranstaltung, so dass die Regelungen zum Widerruf wie bei Kaffeefahrten hier nicht gelten!

Um nicht doch übereilt den Verlockungen zu erliegen, hier einige Tipps:

• Anschaffungen sollten geplant sein und die Preise im Handel vorher verglichen werden, um so gut gerüstet den Messeangeboten gegenüberzutreten.

• Von Slogans wie „Messeneuheit“, „Einmaliges Angebot“, „Messepreis“ sollte sich niemand übereilt zu Vertragsabschlüssen bewegen lassen.

• Erscheint ein Angebot so verlockend, dass ein Messebesucher nicht widerstehen kann, sollte er den Vertrag gründlich durchlesen, vor allem auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen! Die Preisangabenverordnung gilt auch für Messeangebote: Alle angebotenen Produkte müssen mit deutlich sichtbaren und unmissverständlichen Preisangaben versehen sein.

Verbraucherrechtsberatungen finden in der Verbraucherzentrale nach vorheriger Anmeldung statt
in Saarbrücken unter Tel.: 0681 50089-0,
in Dillingen unter 06831 97 65 65,
in Merzig unter 06861 5444.

Quelle

Relevante Beiträge