Vergessen kommt vor der Flut

Verbraucherzentrale berät zur Elementarschadenversicherung

Viele Verbraucher haben ihr Hab und Gut nicht ausreichend versichert. Wesentliche Gefahren sind vertraglich nicht erfasst und die Versicherungssummen entsprechen im Lauf der Jahre oft nicht mehr dem tatsächlichen Wert. „Die Erinnerung an die Jahrhundertflut im Jahr 2002 sollten die Sachsen zum Anlass nehmen, ihre Wohngebäude- und Hausratversicherungen zu überprüfen“, empfiehlt Andrea Heyer, Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen.

Eine Wohngebäudeversicherung sollte nicht allein die Feuergefahr erfassen. Genauso wichtig ist der Einschluss von Leitungswasserschäden sowie Schäden durch Sturm und Hagel. Doch es wird in Zukunft wohl nicht nur stürmischer werden und öfter hageln – Starkregen wird ebenfalls keine Seltenheit sein und kritische Wetterlagen, die auch 2002 zu den massiven Überschwemmungen geführt haben, können sich immer wiederholen. „Diese Unwetterschäden sind nur durch die Vereinbarung eines zusätzlichen Elementarschadenschutzes versichert“, erinnert Heyer. Vor 10 Jahren waren viele Betroffene diesbezüglich nicht versichert. Und auch heute ist die Situation nicht beruhigend. Es ist nachvollziehbar, dass Menschen versuchen, schlimme Ereignisse zu vergessen. Für den wichtigen Versicherungsschutz darf das jedoch nicht gelten. Andernfalls bedeutet das, ein Leben mit Existenzrisiko. Auch sollte niemand denken, es könne ihn nicht treffen. Bei sehr großen Niederschlagsmengen sind öffentliche Kanalnetze schon einmal überlastet und es kommt dann zum Rückstau. Eine solche Überflutung in Keller- oder gar Wohnräumen ist ein Fiasko und die Beseitigung der Schäden kommt teuer. Stadt oder Gemeinde können dafür grundsätzlich nicht haftbar gemacht werden (Landgericht Coburg Az.: 12 O 207/02). „Deshalb ist es wichtig, selbst bauliche Vorsorge zu treffen und Rückstauschäden in die Elementarschadenversicherung einzuschließen“, sagt Heyer.
Auch in der klassischen Hausratversicherung sind lediglich Leitungswasser-, aber keine Überschwemmungsschäden abgedeckt. Der Einschluss von Elementarschäden empfiehlt sich hier insbesondere bei einem großen Hausrat mit entsprechend hohem Wert.

Die Verbraucherzentrale Sachsen bietet Interessierten in den nächsten Wochen an, ihre bestehenden Wohngebäude- und Hausratversicherungsverträge zu überprüfen. Dazu gehört die Erstellung individueller Vergleichsangebote mit guten Versicherungsbedingungen und günstigen Preisen. Persönliche Beratungstermine können montags bis freitags zwischen 9 und 16 Uhr unter der Telefonnummer 0180-5-79 7777 (Festnetzpreis 0,14 €/Min., Mobilfunkpreis maximal 0,42 €/Min.) vereinbart werden.

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