Verkaufspartys

Kommerz beim Kaffeeklatsch

Von Küchengeschirr über Kosmetik bis hin zu Dessous oder Duftkerzen – manch eine Freundin oder gute Bekannte wird von einer privaten Gastgeberin zu einer so genannten Verkaufsparty eingeladen. In heimeliger Atmosphäre versuchen Verkäufer im Auftrag von Firmen, Waren an die überwiegend weibliche Kundschaft zu bringen. Die Geschäfte zwischen Sessel und Sofa zahlen sich aus: Rund 10% der Bundesbürger besuchen regelmäßig solche Verkaufspartys. Was allerdings nur wenige Kunden wissen: Wen die Unterschrift auf einem Bestellzettel reut, der kann den Kaufvertrag in vielen Fällen innerhalb von 14 Tagen widerrufen.

Shoppen daheim ist gut fürs Geschäft: Firmen, die ihre Waren auf dem Wohnzimmertisch feilbieten, sparen hohe Fixkosten für Werbekampagnen und Personal. Wer Parfüm oder Slips bei Partystimmung präsentiert, arbeitet meist auf Provisionsbasis. Prospekte und Warenproben sorgen für die nötige Reklame. Besonderer Vorteil von Verkaufspartys für die Hersteller: Interessenten können die Angebote nicht unmittelbar mit anderen Konkurrenzprodukten vergleichen. Die besondere Atmosphäre bei Kaffee, Klatsch und kurzweiliger Präsentation tut ein Übriges, um die Kaufzurückhaltung von Kundinnen und Kunden einträglich abzubauen.

Vorheriger Vergleich besser als blindes Vertrauen: Wer sich vor einem Spontankauf schützen will, sollte sich vor einer Warenvorführung im privaten Kreis im Fachhandel umsehen. Das Wissen um Preise und Qualität kann davor bewahren, auf der Party scheinbar hochwertige Produkte zu hohen Preisen zu erwerben.

Widerruf von Bestellungen vielfach möglich: Kunden, die ihre Bestellung gerne rückgängig machen möchten, können sie binnen 14 Tagen widerrufen. Über dieses Recht müssen Käufer bei Vertragsabschluss in Textform (z.B. schriftlich) informiert werden. Die Frist beginnt erst dann, wenn Kunden die deutlich gestaltete Belehrung über ihr Widerrufsrecht tatsächlich erhalten haben. Wird die Belehrung erst nach Vertragsschluss mitgeteilt, beträgt die Frist einen Monat. Erfolgt die Belehrung über das Widerrufsrecht nicht ordnungsgemäß, erlöscht das Widerrufsrecht überhaupt nicht. Ein Widerruf ist jedoch nicht möglich, wenn die Ware nicht mehr als 40 Euro kostet sowie auf der Party sofort bezahlt und ausgehändigt wird. Auch Gastgeber, die selbst etwas kaufen, können eine Bestellung nicht widerrufen. Denn sie haben den Verkäufer einer Firma in Eigeninitiative eingeladen und werden aus rechtlicher Sicht auf einer Verkaufsparty nicht plötzlich von diesem überrumpelt.

Bei Reklamationen ist der Verkäufer zuständig: Um Mängel müssen sich die Gastgeber kümmern, falls sie Waren auf eigene Rechnung erworben haben und verkaufen. Wird hingegen für Vorführung und Vertrieb der Propagandist einer Firma hinzugebeten, dann muss der Anbieter Produktfehler beseitigen bzw. für einwandfreie Ware sorgen. Im Zweifelsfall sollten sich Kunden an die Geschäftspartner halten, die als Verkäufer im Vertrag genannt sind. Vorsicht jedoch bei Geschäftsadressen mit Sitz im Ausland: Bei solchen Firmen kann es schwierig sein, überhaupt Ansprüche durchzusetzen.

(Quelle:http://www.vz-bawue.de/UNIQ131641627218257/link263042A.html)

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