Versicherte Unwetterschäden richtig melden

Hagel, Sturm und Überschwemmung

Sturm, Hagel und Überschwemmung in verschiedenen Versicherungen eingeschlossen

Mitteldeutschland wurde in der Nacht vom Sonntag zum Montag von einem schweren Unwetter heimgesucht, in dessen Folge vielfach Häuser und Autos beschädigt wurden. Glück im Unglück haben diejenigen Betroffenen, die richtig versichert sind. Die Verbraucherzentrale Sachsen informiert darüber, welche Versicherung für welche Schäden in Anspruch genommen werden kann.

Faustgroße Hagelkörner haben Fassaden in Mitleidenschaft gezogen und ein Tornado hat Dachziegel abgetragen. Für die Regulierung dieser Schäden ist die Wohngebäudeversicherung zuständig. Wichtig ist dabei, dass nicht nur die Feuergefahr versichert wurde.“ In diesem Fall würden lediglich Schäden infolge Blitzschlags reguliert“, informiert Andrea Heyer, Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen. Nur in der so genannten verbundenen Wohngebäudeversicherung sind auch Sturm- und Hagelschäden abgedeckt. Versichert sind dann Schäden, die durch die unmittelbare Einwirkung des Sturms bzw. Hagels auf das Gebäude entstanden sind. „Hat der Tornado Gegenstände auf das Wohngebäude geschleudert und ist dadurch etwas am Haus kaputtgegangen, kommt dafür auch die verbundene Wohngebäudeversicherung auf“, sagt Heyer. Das gilt ebenso für Folgeschäden. Ist es jedoch infolge des Starkregens zu einem Erdrutsch gekommen, welcher dann das Heim beschädigt hat, kann auf eine Versicherungsleistung nur derjenige setzen, der zusätzlich eine Elementarschadenversicherung abgeschlossen hat.

Die Autofahrer, die von der Überschwemmung und der Schlammlawine auf der Autobahn überrascht wurden, können wegen einer Schadensregulierung die KASKO-Versicherung in Anspruch nehmen. „Dabei spielt es keine Rolle, ob man teil- oder vollkaskoversichert ist“, sagt Heyer. Sturm, Hagel, Blitzschlag und Überschwemmung sind als so genannte Elementarschäden auch schon in der Fahrzeugteilversicherung eingeschlossen. Eine Überschwemmung im Sinne der Versicherungsbedingungen liegt auch dann vor, wenn Starkregen an einem Hang niedergeht, von diesem nicht mehr aufgenommen werden kann und sich deshalb sturzbachartig Schlamm und Geröll auf die Straße ergießt, in dessen Folge das Auto beschädigt wird. So hat der Bundesgerichtshof schon im Jahr 2006 geurteilt (AZ: IV ZR 154/05).

Richtig versichert gegen Unwetter zu sein, gewinnt enorm an Bedeutung. Bei der Verbraucherzentrale Sachsen kann man sich anbieterunabhängig zum Abschluss und der Gestaltung der nötigen Verträge beraten lassen.

(Quelle:http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/UNIQ131585847310343/link926541A.html)

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