Versicherung zur Familienpflegezeit

Verbraucherzentrale informiert über Gesetzeslage

Seit Jahresbeginn gilt die neue Familienpflegezeit. Sie erleichtert Arbeitnehmern durch Arbeitszeitverkürzung die Pflege bedürftiger Angehöriger zuhause für maximal zwei Jahre bei teilweiser Einkommenszahlung – danach wird für das gleiche Geld im alten Umfang gearbeitet, bis das Wert- oder Arbeitszeitguthaben wieder ausgeglichen ist.

Voraussetzung für die Familienpflegezeit ist eine freiwillige Vereinbarung mit dem Arbeitgeber. Um Einbußen durch einen unvorhergesehenen Ausfall des Mitarbeiters vor Ausgleich des Wertguthabens zu verhindern, muss eine zertifizierte Familienpflegezeitversicherung abgeschlossen werden. Dies geschieht nach § 4 des Familienpflegezeitgesetzes entweder durch den Beschäftigten selbst oder den Arbeitgeber; der Versicherungsschutz kann auch durch Aufnahme in eine vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) abgeschlossene Gruppenversicherung hergestellt werden.

Ausdrücklich soll die Versicherungsprämie „unabhängig vom Geschlecht, Alter und Gesundheitsprüfung der versicherten Person“ und ohne Risikoprüfung berechnet werden. Meist wird der Arbeitgeber die Prämie bezahlen. Einen Anspruch auf Abschluss einer solchen Versicherung hat der Arbeitnehmer gegen den Arbeitgeber jedoch nicht, so dass er gegebenenfalls die Prämie für die nötige Versicherung selbst tragen muss. Nach Auskunft des zuständigen Ministeriums seien bisher drei Anbieter für Versicherungslösungen zertifiziert worden. Weitere Informationen und Anträge sind unter www.familien-pflege-zeit.de erhältlich.

Übrigens: Falls ein Pflegebedürftiger nach Ablauf der zwei Jahre weiterhin der Betreuung bedarf, können andere Familienmitglieder mit ihren Arbeitgebern nach nahtlosen Anschlussmöglichkeiten suchen. Auch derselbe Pflegende kann nach Ausgleich des Wert- oder Arbeitszeitguthabens erneut eine Familienpflegezeit anstreben.

Individuellen Rat erhalten Betroffene in einzelnen Verbraucherberatungsstellen – Terminvereinbarung unter 01805 / 00 40 49 jeden Mo bis Fr von 9 bis 16 Uhr (14 ct/min a. d. dt. Festnetz, mobil max. 42 ct/min).

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