Verspätungen im Nahverkehr

ABC der Erstattungsregeln in Nordrhein-Westfalen

Kommt es in Nordrhein-Westaflen zu Verspätungen bei Bussen und Bahnen, räumen Verkehrsverbünde, Deutsche Bahn und viele private Verkehrsunternehmen den Kunden einen Anspruch auf Entschädigung ein. Die Verbraucherzentrale erklärt die Details.
Mobilität wird garantiert: Kommen Busse und Bahnen im jewei­ligen Geltungsbereich eines NRW-Verkehrsverbunds

Foto: iStockphoto_MarkHatfield
mehr als 20 Minuten zu spät, können sämtliche Inhaber eines gültigen Tickets – ganz gleich welcher Art – unmittelbar auf einen Fern­verkehrszug (IC/EC oder ICE) oder ein Taxi umsteigen, falls sich keine Weiterfahrt mit einem anderen öffentlichen Nahverkehrsmittel anbietet. Zusätzlich anfallende Kosten werden bis zu 20 Euro pro Person erstattet. Für die Rückzahlung muss ein spezielles Antrags­formular beim jeweiligen Verkehrsunternehmen vorgelegt werden.
Finanzielle Entschädigung bei Bahnfahrten: Ausweichen auf andere Verkehrsmittel ist dagegen nicht so ohne weiteres möglich. Erreicht ein Zug den gewünschten Zielort zwischen 60 und 119 Minuten später als geplant, können Fahrgäste der Deutschen Bahn oder eines privaten Bahnunternehmens auf eine Erstattung von 25 Prozent des Fahrkartenpreises pochen. Bei einer mehr als zwei­stündigen Verspätung gibt’s die Hälfte des Ticketpreises zurück. Wer bei einer angekündigten Verspätung auf eine Beförderung verzichtet, erhält den kompletten Fahrpreis zurück. Kunden, die wegen Bumme­lei unterwegs ihre Bahnfahrt abbrechen, haben Anspruch auf einen kostenlosen Rücktransport zum Ausgangspunkt und erhalten das Geld für nicht genutzte Verbindungen zurück. Wichtig: Für eine Rückerstattung müssen sich Bahnkunden die Verzögerung vom Zugpersonal schriftlich bestätigen lassen.
Umstieg in einen anderen Zug: Bei einer Verspätung von mehr 20 Minuten können Bahnkunden in Nordrhein-Westfalen auf einen anderen Zug – ganz gleich ob nah oder fern – aufspringen. Aller­dings müssen sie den Aufschlag bei einer Fernverbindung in der Regel erst mal vorstrecken. Gegen Vorlage der Quittung werden die Kosten vom jeweiligen Bahnunternehmen erstattet.
Weiterfahrt per Taxi: Bis zu 80 Euro für eine Taxifahrt übernimmt ein Beförderungsunternehmen, wenn Bahnkunden nachts unter bestimmten Bedingungen stranden – etwa weil die letzte plan­mäßige Verbindung den Zielbahnhof nicht bis 24 Uhr erreicht oder wenn sich die Ankunft zwischen 24 und 5 Uhr um mehr als 60 Minu­ten verzögert. Achtung: Eine Rückerstattung gibt’s nur, wenn der Wechsel in ein anderes preisgünstigeres Verkehrsmittel ausge­schlossen ist.
Ausschlüsse bei Verspätungen: Bis zu einer Bagatellgrenze von 4 Euro, in Fällen höherer Gewalt – etwa bei Sturm- und Personen­schäden –, bei Folgeschäden – zum Beispiel bei verpasstem Flug – oder bei verspätetem Fahrantritt, verursacht durch andere Ver­kehrsmittel, schauen Bahnkunden in die Röhre. Bei Verspätungen durch Streik, Unwetter, Naturgewalten oder Bombendrohungen können keine Kosten erstattet werden.

Um Beschwerden rund um Verspätungen kümmert sich die Schlichtungsstelle Nahverkehr der Verbraucherzentrale NRW.

(Quelle:http://www.vz-nrw.de/UNIQ131592530725982/link801891A.html)

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