Vorsicht vor Janus AG und Dr. Kroner & Kollegen

Abzockversuche mit Abmahnungen wegen angeblichen Filesharings.

Eine raffiniert aufgemachte Abmahnung wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzung im Zusammenhang mit dem Herunterladen von Musikdateien aus dem Internet schreckt derzeit zahlreiche Verbraucher auf. Laut Briefkopf stammt das Schreiben von einer Kanzlei Dr. Kroner & Kollegen aus München.

Sie geben sich alle Mühe, die Rechtsanwälte Dr. Kroner & Kollegen, ihr Vorgehen seriös erscheinen zu lassen. Sie bemühen das Who is who der Musikindustrie und geben vor, von EMI Music Germany, Sony BMG Music Entertainment, Universal Music, Warner Music Group, Warner Bros., Dream Works SKG und Paramount Pictures „mit der Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen beauftragt“ worden zu sein. Sie listen pro Empfänger mehrere konkrete Termine aus dem Jahr 2011 inklusive genauer Uhrzeit auf, an denen die E-Mail-Empfänger angeblich die Dienste von megaupload.com in Anspruch genommen und Filme, TV-Serien und Musiktitel heruntergeladen hätten.

Nur: die Anwälte nennen keinen einzigen Titel, den die Verbraucher heruntergeladen haben sollen. Statt der angeblich anfallenden Kosten in Höhe von 891,31 € machen die Anwälte ein Vergleichsangebot über 146,95 €. Der Betrag soll auf ein Konto in der Slowakei überwiesen werden. Dubios erscheint auch, dass die Kanzlei nur über zwei Mobilfunk-Anschlüsse erreichbar sein soll. Der Briefkopf enthält weder Festnetz- noch Faxnummer. Die in dem Schreiben genannte Internetadresse ist mittlerweile offenbar abgeschaltet.

Anderer Name, gleiche Masche

Mit dem sprachlich eher krude formulierten Titel „Urheberrechtsverletzung – illegalem Download Janus AG“ versucht derzeit auch eine Firma aus Berlin, ihr Konto zu füllen. In ihrer E-Mail behaupten die Abzocker, von Universal Music beauftragt zu sein. Dabei wird weder der angebliche Verstoß gegen das Urheberrecht näher bezeichnet noch werden – im Unterschied zur E-Mail von Dr. Kroner & Kollegen – IP-Adresse oder Zeitpunkt des Herunterladens angegeben. Zudem fehlt jeder Hinweis auf das angeblich genutzte Tauschbörsensystem. Unter dem immer gleichen Aktenzeichen VHC/216/83-AZ werden insgesamt 169,40 Euro verlangt.

Die Verbraucherzentrale rät, die E-Mails zu löschen und den geforderten Betrag keinesfalls zu überweisen.

Quelle

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