Was Energieverbraucher jetzt wissen sollten

Gesetze, Verordnungen, Kennzeichnungen & Co. im Jahr 2012

EnWG, EU-Label, Öko-Design-Richtlinie – kaum jemand kennt die dicken Gesetzeswerke zum Thema Energie, die sich hinter diesen kryptischen Abkürzungen verbergen. Die Neuerungen, die sie für 2012 mit sich bringen, betreffen jedoch alle Haushalte unmittelbar. Marlies Hopf, Energieprojektleiterin der Verbraucherzentrale Brandenburg, erklärt, welche Veränderungen im nächsten Jahr besonders wichtig werden:

Schnellerer Stromanbieterwechsel: Wer zu einem anderen Stromanbieter wechseln will, braucht ab dem 1. April 2012 nicht mehr so viel Geduld wie bisher. Denn dann gilt laut Energiewirtschaftsgesetz: Maximal drei Wochen, nachdem der neue Anbieter seinen Kunden beim Netzanbieter angemeldet hat, muss der Wechsel vollständig durchgeführt sein.

Bessere Information: Ebenfalls im Energiewirtschaftsgesetz geregelt sind die neuen Informationspflichten der Stromanbieter gegenüber ihren Kunden. Ab dem 1. Februar muss jede Rechnung Angaben zu Kündigungsterminen und -fristen, eine Einordnung des individuellen Verbrauchs sowie einen Hinweis auf die „Schlichtungsstelle Energie“ enthalten. Dort können Verbraucher ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren in Anspruch nehmen, wenn eine Beschwerde beim Versorger keine Einigung erbracht hat.

Verändertes Energieeffizienzlabel: Schon bis spätestens 20. Dezember diesen Jahres wird das EU-Energieeffizienzlabel für alle einbezogenen Gerätegruppen verpflichtend. Damit gilt es nun beispielsweise auch für Fernsehgeräte. Neu ist außerdem die Kategorie A+++, die zurzeit allerdings nur bei Wasch- und Spülmaschinen, Kühl- und Gefrierschränken wirksam wird.

Marktverbot für Stromfresser: Ab 2012 treten weitere Bestimmungen der Ökodesign-Richtlinie in Kraft. Die Richtlinie regelt, wie viel Strom Geräte maximal verbrauchen dürfen. Weniger sparsame Geräte werden dadurch allmählich vom Markt ausgeschlossen. So müssen etwa Kühlschränke, die ab Mitte 2012 in den Handel gelangen, mindestens 20 Prozent weniger Energie verbrauchen als Geräte der Klasse A.

Aus für die 40-Watt-Glühbirne: Im Jahr 2012 ist auch die 40-Watt-Glühbirne dran – ab 1.9.2012 darf sie nicht mehr produziert werden. Vorhandene Bestände dürfen aber noch verkauft werden.

Bei Fragen zu Versorgerwechsel, Stromrechnung oder effizienten Haushaltsgeräten hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale: online, telefonisch oder mit einem persönlichen Beratungsgespräch. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder unter 018 – 809 802 400 (0,14 €/Min. aus dem deutschen Festnetz, abweichende Preise für Mobilfunkteilnehmer).

Quelle

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