Wechsel des Gasversorgers wegen Preiserhöhungen

Neue Gesetzesgrundlage

Mit dem am 4. August 2011 in Kraft getretenen Gesetz zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften wird ein Wechseln des Gasanbieters für Verbraucher erleichtert.

So soll der Lieferantenwechsel innerhalb von drei Wochen abgewickelt werden. Bislang vergingen etwa 4 – 10 Wochen. Die Frist beginnt, sobald der neue Anbieter den Wechsel beim Netzbetreiber anmeldet. Der neue Lieferant muss den Kunden unverzüglich darüber unterrichten, ob der gewünschte Wechseltermin realisierbar ist oder ob ein neuer Termin gewählt werden muss, zum Beispiel

weil großer Andrang beim neuen Anbieter herrscht,
weil Daten zu klären sind oder
weil der Vertrag mit dem alten Lieferanten noch nicht gekündigt werden kann.
Der alte Anbieter kann den Wechsel nicht mehr aufhalten und Verbraucher haben die Möglichkeit zu reagieren. Bisher war es so, dass einige Anbieter die Kunden über Wochen im Unklaren gelassen hatten, wann der Wechsel tatsächlich stattfindet, obwohl sogar Vorauszahlungen geleistet worden sind. Die Durchsetzung von Ansprüchen der Verbraucher wird verbessert. Der Lieferant muss gegebenenfalls beweisen, dass er die Nichteinhaltung der 3-Wochen-Wechselfrist nicht zu vertreten hat. Bei Tarifen mit Vorauszahlungen dürfen diese erst bei Lieferbeginn verlangt werden.

Ihr Kündigungsrecht
Kunden in der Grundversorgung können ihren Vertrag mit einer Frist von 1 Monat (bei Umzug 2 Wochen) zum Monatsende kündigen. In der Regel übernimmt der neue Lieferant die Kündigung beim alten Lieferanten.

Eine Preiserhöhung des Grundversorgers tritt nicht in Kraft, falls Sie den Vertrag fristgerecht (ein Monat zum Monatsende) kündigen und innerhalb eines Monats einen neuen Lieferanten nachweisen. Da der Versorger eine Preiserhöhung mindestens 6 Wochen vorher ankündigen muss, hat man aber meist nur knapp 2 Wochen Zeit.

In allen anderen Fällen, insbesondere wenn Sie den Vertrag schon einmal gewechselt haben, gelten die in diesem Vertrag vereinbarten Kündigungsfristen. Auch deshalb ist es wichtig, bei Vertragsabschluss auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu achten.

Worauf Sie beim Wechsel achten sollten
Informieren Sie sich und vergleichen Sie Anbieter, Tarife und Geschäftsbedingungen sorgfältig. Informationen erhalten Sie in der Beratungsstelle Ihrer Verbraucherzentrale. Auch im Internet finden Sie verschiedene Strom- und Gasrechner. Haben Sie ein passendes Angebot gefunden, dann füllen Sie das Formular des neuen Anbieters aus; dieser übernimmt in der Regel die fristgerechte Kündigung des bestehenden Vertrages. Der Lieferantenwechsel soll innerhalb von drei Wochen abgewickelt werden. Es kommt auf keinen Fall zu einer Unterbrechung der Gaszufuhr – der lokale Grundversorger ist zur Belieferung verpflichtet.

Beachten Sie das Kleingedruckte, etwa

Vertragslaufzeit
Kündigungsfristen
Vorauszahlungen
Strom- bzw. Gaspakete
Preisgarantien
BGH-Urteile zu Gaspreisen stärken Verbraucherrechte
Strom-/Gasanbieterwechsel – Die wichtigsten Tipps
Klappkarte mit Hinweisen, wie Sie den richtigen Strom- oder Gasanbieter finden, wie Sie Ihren Anbieter wechseln können und welche Kündigungsrechte Sie haben:

Nach den Urteilen des BGH vom 15. Juli 2009 und vom 28. Oktober 2009 haben die Gasversorgungsunternehmen die Pflicht, die allgemeinen Geschäftsbedingungen im Hinblick auf Preisanpassungen so zu gestalten, dass das Unternehmen nicht nur das Recht hat, die Preise (bei Steigerung der Gasbezugskosten nach oben) anzupassen, sondern auch die Pflicht, bei gefallenen Gasbezugskosten nach gleichen Maßstäben wie bei gestiegenen Kosten zu verfahren.

(Quelle: http://www.bmelv.de/SharedDocs/Standardartikel/Verbraucherschutz/Energie-Bauen-Wohnen/BGH-Urteile-Gaspreise.html)

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