Weihnachtsgeschenke

Spielwaren, Gutscheine und Präsente vom Onlinehändler

Spielzeug

Spielzeug ist ein Renner im Weihnachtsgeschäft: Doch ob Holzeisenbahn, Plastikpuppe oder Puzzle – mit dem neuen Zeug zum Spielen halten vielfach auch Schadstoffe Einzug. Link öffnet in neuem FensterUntersuchungen der Stiftung Warentest im Oktober 2011 haben gezeigt, dass jedes sechste der geprüften Spielzeuge mit gesundheitsgefährdenden Schadstoffen wie Weichmachern, polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) oder auch Schwermetallen aus Farben und Lacken belastet waren. Folgende Tipps der Verbraucherzentrale helfen, Spielzeug ohne Krankmacher zu verschenken:

Schöner Schein: Bereits auf der Verpackung eines Spielzeugs sind allgemeine Hinweise zur Produktsicherheit zu finden. Der Produzent sollte mit Adresse darauf angegeben sein; außerdem ist die CE-Kennzeichnung Pflicht. Damit erklärt der Hersteller, dass er die gesetzlichen Vorgaben einhält. Fehlt dieses Zeichen, heißt es: Finger weg! Leider sind auch Fälschungen möglich; deshalb ist die Verpackung nur ein erster Anhaltspunkt. Noch wichtiger ist das „GS“-Zeichen (geprüfte Sicherheit); das Logo garantiert, dass die Hersteller die Spielzeug-Richtlinie einhalten. Allerdings: Speziell hinsichtlich Schadstoffgehalt und Umweltverträglichkeit sind diese beiden Prüfzeichen nicht besonders hilfreich.
Der Nase nach: Alles was chemisch oder unangenehm riecht – besser meiden. Ein strenger Geruch weist darauf hin, dass das Spielzeug noch ausdünstet. Auch sollte auf Hinweise wie „PVC-frei“ oder „phthalatfrei“ geachtet werden. Lösungsmittel in Farben und Lacken lassen sich oft ebenfalls am Geruch erkennen. Grundsätzlich gilt: Alles was parfümiert ist, birgt ein unnötiges Risiko: Duftstoffe können sich im Körper anreichern, reizen oder Allergien auslösen.
Fehlfarben: Buntes zieht Kinder magisch an, doch es sollte nichts abfärben. Bleibt die Farbe beim Reibetest an den Fingern haften, ist das nicht nur ärgerlich, sondern auch ein Warnhinweis. Vor allem Kinder unter drei Jahren erkunden Spielzeug mit dem Mund, sodass die Farbe dann direkt in den Körper gelangen kann. Auch gefärbtes oder geklebtes Holzspielzeug ist oft nicht besser als Plastik. Flammschutzmittel, Formaldehyd im Sperrholzkleber oder Schwermetalle kommen auch hier vor.
Gebraucht und gut: Die Link öffnet in neuem FensterUntersuchungen der Stiftung Warentest haben auch gezeigt, dass auch teure Markenware kein schadstofffreies Spielzeug garantiert. Dennoch ist bei Billigware aus Fernost besondere Skepsis angesagt. Zu minderwertigen Rohstoffen und mangelnden Kontrollen kommen oft giftige Begasungsmittel, um die Ware beim langen Transport zu schützen. Secondhand-Spielzeug hingegen ist nicht nur billig, sondern auch die schadstoffärmste Lösung: Gerüche und flüchtige Schadstoffe sind dabei in aller Regel schon ausgedünstet. Und der Weihnachtseinkauf auf Flohmärkten, Spielzeugbörsen und im Internet birgt meist nicht nur weniger Schadstoffe, sondern auch weniger Stress.

Gutscheine

Wenn man nicht weiß, was man schenken soll, sind Gutscheine immer eine prima Sache. Wer an Weihnachten mit einer solchen Gabe zum Eintauschen bedacht wurde, sollte jedoch auf die Fristen achten, auch wenn man sich mit dem Einlösen von Warengutscheinen Zeit lassen kann. Denn die Kupons für Kleidung, Küchenutensilien und Co. müssen mindestens ein Jahr lang gültig sein. Lag unterm Weihnachtsbaum jedoch ein Gutschein für ein Freizeitvergnügen mit festem Termin, muss die Karte zum angegebenen Datum eingelöst werden, damit sie nicht verfällt. Folgende Tipps helfen, Frust mit dem Verstreichen von Fristen zu vermeiden:

Gültigkeit von Warengutscheinen: Die Gültigkeit darf hierbei nicht zu knapp bemessen sein. In der Regel gilt eine Frist zwischen zwölf Monaten und drei Jahren. Eine kürzere Dauer hält die Verbraucherzentrale für unzulässig. Bei unbefristeten Kupons können Geldge­schenke drei Jahre lang gegen Waren eingetauscht werden. Die Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem der Schein gekauft wurde. Gutscheine aus dem Jahr 2011 sind folglich bis zum 31. Dezember 2014 gültig. Wer einen Gutschein in mehreren Etappen einlösen möchte, ist hierbei auf die Kulanz des Händlers angewiesen.
Abgelaufene Dauer: Ist die Frist auf Warengutscheinen verstrichen, müssen Händler das Geld erstatten – abzüglich ihres entgangenen Gewinns.
Fristen für Terminkupons: Bei Gutscheinen fürs Konzert oder Theater sind die angegebenen Einlösedaten zu beachten, sonst ver­fallen die Tickets. Anderes gilt für verschenkte Kinokarten, die nicht für einen bestimmten Film gelten. Hier muss das Ausstellungsdatum vermerkt sein. Die Gutscheine für den Kinobesuch dürfen jedoch nicht vor Ablauf von zwei Jahren verfallen.

Internetbestellungen

Einkaufen im Internet vom heimischen Sofa aus kann bequem und günstig sein – kein Ladenschluss, keine Parkplatzsuche und kein gestresstes Verkaufspersonal. Doch so praktisch das virtuelle Einkaufen auch sein mag: Auch im Internet können Gefahren und Fallen lauern. Potentielle Käufer sollten sich weder von schönen Internetseiten noch von tollen Versprechungen und günstigen Preisen blenden lassen. Wir geben Tipps, wie Sie Risiken entdecken und sicher umschiffen können.

Vergleichen Sie die Preise:
Viele Produkte sind im Internet günstiger zu haben als im Ladengeschäft um die Ecke – aber nicht immer. Wenn Sie preisgünstig einkaufen wollen, sollten Sie die Preise nicht nur im Internet, sondern auch im stationären Handel vergleichen.

Prüfen Sie, wie es der Händler mit dem Datenschutz hält:
Bestellen Sie nur in solchen Shops, die eine verschlüsselte Datenübertragung ermöglichen. Das erschwert eine Einsicht durch Dritte. Verschlüsselte Datenverbindungen sind am „s“ hinter dem „http“ in der Adressen-Zeile des Browsers zu erkennen.

Lesen Sie außerdem die Datenschutzbestimmungen aufmerksam durch und prüfen Sie, ob Ihre Angaben nur für die Abwicklung der Bestellung oder beispielsweise für Werbezwecke („Informationen über interessante Angebote“) verwendet oder gar an Dritte weitergegeben werden sollen.

Kontrollieren Sie, wer Ihr Vertragpartner wird:
Bevor Sie Ihre Bestellung aufgeben, vergewissern Sie sich, dass der Firmenname, die ladungsfähige geographische Adresse und der Verantwortliche des Anbieters leicht aufrufbar sind. Nur so wissen Sie, mit wem Sie es zu tun haben und an wen Sie sich wenden müssen, wenn beispielsweise etwas Falsches oder gar nichts geliefert wird. Finden Sie auf der Homepage keine Adresse oder nur eine Postfachadresse, sollten Sie misstrauisch werden und besser von einer Bestellung Abstand nehmen.

Hilfreich sind oftmals auch Foren im Internet, in denen Verbraucher ihre Erfahrungsberichte mit bestimmten Firmen über die Vertragsabwicklung allgemein zugänglich darstellen. Berichten Verbraucher bereits über Lieferengpässe, Probleme bei der Durchsetzung von Reklamationen oder bei der Rückabwicklung von Verträgen nach einem Widerruf, dann verzichten Sie am besten auf eine Bestellung.

Achten Sie auf Zusatzkosten:
Damit sich die Schnäppchen nicht als Mogelpackung erweisen, achten Sie auch auf die Zusatzkosten wie Versand- und Überweisungskosten sowie Zustellgebühren (bei Nachnahmesendungen).

Wählen Sie sichere Zahlungsweisen:
Grundsätzlich hat der Kunde kein Recht auf Wahl einer bestimmten Zahlungsart, doch meist gibt es mehrere Alternativen. Am sichersten ist die Bezahlung nach Erhalt der Ware per Rechnung oder die Erteilung einer Einzugsermächtigung. Hier gehen Sie nicht das Risiko ein, keine, eine andere als die bestellte oder eine fehlerhafte Ware zu erhalten und anschließend Ihrem Geld hinterherlaufen zu müssen. Vorsicht gilt bei Vorkasse.

Widerrufs- oder Rückgaberecht
Nach den Vorschriften für Fernabsatzverträge kann fast jeder im Internet geschlossene Vertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen oder die Ware zurückgesandt werden. Das gilt auch für Verträge über Waren, die auf Auktionsplattformen von einem Händler ersteigert werden.

Der Beginn der Widerrufsfrist setzt zunächst voraus, dass Sie in Textform ordnungsgemäß über Ihr Widerrufsrecht belehrt wurden und der Unternehmer seine Informationspflichten spätestens bei Vertragsschluss vollständig erfüllt hat. Die Frist beginnt beim Kauf von Waren dann, wenn Sie die Ware erhalten haben, bei bestellten Dienstleistungen allerdings mit Vertragsschluss.

Wenn Ihnen die Ware nicht gefällt
Gefällt ein Produkt nicht, so können Sie es ohne Angaben von Gründen innerhalb der Widerrufsfrist an den Händler auf dessen Kosten und Gefahr zurückschicken. Machen Sie vom Widerrufsrecht Gebrauch, können unter bestimmten, vorher vertraglich auferlegten Voraussetzungen die Kosten für die Rücksendung auf Sie zukommen.

Quelle

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