Wenn der Notar zweimal klingelt

In den vergangenen Wochen erkundigten sich Verbraucher vermehrt nach der Seriosität eines angeblichen Autogewinns.

Dieser wurde ihnen von einem vermeintlichen Notar am Telefon in Aussicht gestellt. Einziger Haken: Die Verbraucher müssen vorab um die 650 Euro für Überführungskosten des Autos aus der Türkei zahlen. Damit der Verbleib des Geldes nicht nachverfolgbar ist, soll die Überweisung per Western Union erfolgen.

Sicher an diesem Angebot ist nur, dass Verbraucher nach der Überweisung des Geldes nichts mehr von ihrem „Gewinn“ hören werden. Das Geld ist verloren.

Besonders perfide an der derzeitigen Aktivität ist aber, dass die Abzocker auf den ersten Blick täuschend echt aussehende Internetseiten angeblicher Notariate erstellen, auf die sie zweifelnde Verbraucher verweisen.
Unser Rat:

Gehen Sie auf keinen Fall auf solche Gewinnbenachrichtigungen ein. Rufen Sie keine 0900-Nummer für weitere Informationen zurück und überweisen Sie auf keinen Fall Geld.

Sollten Sie noch Zweifel haben, wenden Sie sich an uns oder an die örtliche Notarkammer.

Melden Sie den Fall an die Bundesnetzagentur (www.bundesnetzagentur.de). Diese kann die verwendeten Telefonanschlüsse abschalten.

Haben Sie noch Fragen?

Telefonische Rechtsberatung: Montag bis Donnerstag von 10 bis 18 Uhr unter derTelefonnummer 0900 1 77 54 41 (€ 1,50/Min. aus dem dt. Festnetz, mobil mehr).

Persönliche Rechtsberatung: Dienstag von 10 bis 18, Mittwoch von 10 bis 14 sowie Donnerstag von 10 bis 16 Uhr. Ohne Anmeldung. Kosten: 18 € (ALG: 9 €).

Quelle

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