Zahnersatz wird 2012 teurer

So vermeiden Sie zu hohe Kosten

Besuche beim Zahnarzt gehen für gesetzlich wie privat versicherte Patienten künftig noch mehr ins Geld. Seit dem 1. Januar beschert die novellierte Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) Versicherten einen höheren Eigenanteil bei Kronen, Brücken, Prothesen und Co. Gesetzliche Krankenkassen übernehmen nur die Kosten für die so genannte Regelversorgung – etwa für Metall-, aber nicht für aufwendige Vollkeramik- oder Edelmetallkronen. Wünschen gesetzlich Versicherte exklusivere Behandlungen, müssen sie die speziellen Mehrkosten nach Vorgaben der GOZ aus eigener Tasche begleichen. Leistungen für Privatversicherte rechnen Zahnärzte hingegen mit den privaten Kassen komplett nach der Gebührenordnung ab. Folglich müssen Privatpatienten für Extras beim Zahnersatz nun generell mehr zahlen.

Die Reform der alten Gebührenordnung stand zwar schon lange an, weil viele zahnärztliche Leistungen darin bislang nicht erhalten waren. Allerdings drückt die daran gekoppelte Kostenerhöhung besonders gesetzlich versicherten Patienten empfindlich auf den Zahn. Wer etwa ein Implantat statt einer Brücke wünscht, sollte bei seinem Zahnarzt vorher nach den anfallenden Kosten fragen und möglichst weitere Angebote einholen und miteinander vergleichen. Die Verbraucherzentrale rät zum vorsorglichen Kostencheck und gibt hierzu die erforderlichen Tipps:

Festzuschuss für Zahnersatz
Für jeden Befund ist eine kostengünstige Standardbehandlung – die so genannte Regelversorgung – festgelegt. Zahnärzten ist hierbei durch den so genannten Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen (BEMA) exakt vorgeschrieben, welche Beträge sie für ihre Leistungen abrechnen dürfen. Bei gesetzlich Versicherten übernehmen die Kassen einen Zuschuss von etwa 50 Prozent der Kosten. Die andere Hälfte zahlen Patienten als Eigenanteil. Wenn Sie mehr wollen als die Standardvariante, werden Sie stärker zur Kasse gebeten.
In diesen Fällen wird auch bei gesetzlich Versicherten nach der privaten Gebührenordnung für Zahnärzte abgerechnet – zum Beispiel wenn bei einem Backenzahn eine Krone mit Keramikverblendung eingesetzt werden soll.

Kosten vorher klären
Bei der Festlegung der Kosten verfügen Zahnärzte über die Vorgaben der Gebührenordnung hinaus über einen gewissen Spielraum – je nachdem welchen Steigerungssatz sie beim Abwägen von Aufwand und Schwierigkeit zugrunde legen. Ab dem 2,3-fachen Steigerungssatz müssen Zahnärzte ihre Festlegung schriftlich begründen. Entscheiden sie sich für einen hohen Faktor, sollten Sie erst auf dem Behandlungsstuhl Platz nehmen, wenn Ihnen dies gerechtfertigt scheint und sämtliche Kosten geklärt sind. Vor allem die Höhe der privat aufzubringenden Kosten und mögliche Behandlungsalternativen sollten Sie vorher eingehend besprechen.

Zweite Meinung
Bei hohen Beträgen für Zahnersatz ist es immer sinnvoll, die Meinung eines anderen Arztes zum Behandlungs- und Kostenplan einzuholen. Hilfreich: Online-Dienstleister bieten hierzu eine Kontaktbörse für Zahnärzte und Patienten im Internet an. Unter dem Stichwort „Zahnauktionen“ finden Sie entsprechende Preisvergleichsplattformen, bei denen Sie einen Kostenvoranschlag zur Prüfung einstellen können. Registrierte Zahnärzte können so die einzelnen Konditionen vergleichen und ein kostengünstigeres Angebot abgeben.
Bonusregelung
Regelmäßige Zahnarztbesuche belohnen die gesetzlichen Krankenkassen mit einem Bonus. Wenn Sie in den letzten fünf beziehungsweise zehn Jahren mindestens einmal jährlich zur Kontrolle beim Zahnarzt waren, bekommen Sie ein finanzielles Extra zugesichert. Die Kassen übernehmen bei einer Behandlung dann statt der Hälfte 60 oder 65 Prozent der Standardversorgung. Achtung: Wenn Zahnärzte nicht bohren, sondern nur die Beißerchen kontrollieren, fallen für Sie null Kosten an – auch keine Praxisgebühr.
Härtefallregelung
Gesetzlich Versicherte mit niedrigem Bruttoeinkommen bis zu 1.050 Euro können mit weiterer finanzieller Unterstützung durch ihre Krankenkasse rechnen. Wenn Sie als Härtefall anerkannt sind, erhalten Sie bis zu 100 Prozent der Aufwendungen für Zahnersatz erstattet. Dies gilt aber nur für die festgelegte Regelversorgung. Wer knapp bei Kasse ist und sich trotzdem für eine aufwendigere Versorgung entscheidet, muss den Großteil der Kosten selbst zahlen.
Die Krankenkassen gewähren Versicherten, deren Einkommen etwas über der oben genannten Grenze liegt, nach einem komplizierten Berechnungsverfahren ebenfalls eine zusätzliche finanzielle Unterstützung.

Quelle

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