Zeit- und lastabhängige Tarife: Mangelware

Verbraucherzentrale untersuchte Angebote von Stromversorgern in Sachsen

Die Mehrheit der Verbraucher will ihren Stromverbrauch senken und damit natürlich auch Kosten sparen. Die seit 2010 im Neubau zwingend einzusetzenden intelligenten Stromzähler (Smartmeter) bieten durch so genannte zeit- und lastvariable Tarife die Möglichkeit, stromintensive Geräte dann zu betreiben, wenn Strom im Überfluss und dann natürlich zu günstigeren Optionen vorhanden ist. Nach § 40 Abs. 5 Energiewirtschaftsgesetz (letzte Fassung vom 27. Juli 2011) sind die Stromlieferanten verpflichtet, solche Tarife anzubieten. Das könnte Verbraucher in Haushalten, bei denen keine Smartmeter zwingend vorgeschrieben sind, veranlassen, sich auch dafür zu interessieren.

„Wir haben bei einigen großen Stromversorgern in Sachsen nachgefragt“, informiert Roland Pause, Energieexperte der Verbraucherzentrale Sachsen, „wie es mit diesen variablen Tarifen aussieht. Die Ergebnisse waren leider ernüchternd.“

Es gibt zeitvariable Tarife meist aber nur in der Form, dass ein Niedrig- und ein Hochtarif angeboten werden, was nicht neu ist. Der Hochtarif ist der Tagstrom (gewöhnlich von 6 bis 22 Uhr), der Niedrigtarif (von 22 bis 6 Uhr) ist der bekannte Nachtstrom. Andere Versorger führen ab nächstem Jahr zeitabhängige Tarifmodelle ein, die aber einen intelligenten Zähler voraussetzen, wie z. B. die Stadtwerke Leipzig. Aber auch das sind nur Tarife für feste Zeiten.

„Nach einem im Dezember 2009 erschienenen Gutachten zur Einführung von last- und zeitvariablen Tarifen, welches von der Bundesnetzagentur in Auftrag gegeben wurde, erfüllt solch ein Modell mit Niedrig- und Hochtarif die Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes“, sagt Pause. „Damit hätten die Versorger diese Vorgabe erfüllt.“

Aber Strom, der beispielsweise zu bestimmten Zeiten im Überfluss zur Verfügung steht (z. B. aus erneuerbaren Energien), über intelligente Zähler automatisch angekündigt und zu günstigeren Konditionen angeboten wird und dann auch von Verbrauchern genutzt werden kann, scheint wohl Zukunft zu bleiben.

Da kann das Einsparpotenzial größer sein, wenn Verbraucher z. B. von der Grundversorgung in ein günstigeres Preismodell bei einem bundesweiten Versorger wechseln. Eine Liste von Vergleichen der Preise der Grundversorgung örtlicher Anbieter mit bundesweiten Stromanbietern ist auf der Webseite www.verbraucherzentrale-sachsen.de zu finden. Verbraucher, die keinen Internetzugang haben, können über das zentrale Servicetelefon 0180-5-797777 (Mo-Fr von 9:00 bis 16:00 Uhr; Festnetzpreis 14 Cent/Min.; Mobilfunkt maximal 42 Cent/Min.) einen Beratungstermin in der nächstgelegenen Beratungsstelle erhalten. Eine Beratung können Verbraucher unter der Nummer 0900-1-797777 (1,24 €/Min. aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk erheblich teurer; montags, mittwochs und donnerstags von 10.00-12.00 und 13.00 -16.00 Uhr) erhalten.

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