Kühlen Kopf bewahren bei ungerechtfertigten Rechnungen

Inkasso-Büros

Bei unberechtigten Forderungen sollten Verbraucher nicht bezahlen, sondern die Rechnung zurückweisen und sich nicht unter Druck setzen lassen – auch wenn Schreiben von Inkasso-Büros kommen.

Ungerechtfertigte Rechnungen oder Mahnungen an Verbraucher zu versenden ist eine unlautere Geschäftspraxis, gegen die sich Verbraucherinnen und Verbraucher wehren können.

Wenn Sie eine Ihnen unerklärliche Rechnungen erhalten, sollten Sie zunächst prüfen, ob die Forderung möglicherweise berechtigt erhoben wird.

Bei Unklarheiten sollten Sie versuchen, das entsprechende Unternehmen zu kontaktieren.

Weisen Sie die unberechtigte Forderung zurück
Sind Sie sich sicher, dass das entsprechende Unternehmen keinen Anspruch auf Zahlung hat, weisen Sie die unberechtigte Forderung – möglichst per Einschreiben – zurück. Widerrufen Sie vorsorglich den Vertrag. Sie können sich auch mit dem vom BMELV zur Verfügung gestellten Musterschreiben wehren.

Musterschreiben
Mit dem hier zur Verfügung gestellten Musterschreiben können Sie auf unberechtigte Rechnungen reagieren.

Musterwiderspruch des BMELV bei ungerechtfertigten Rechnungen

Sie müssen grundsätzlich nicht auf weitere Rechnungen oder Mahnungen reagieren. Dies gilt auch für Rechnungen, die von Rechtsanwälten oder Inkassobüros ausgestellt werden. Um den gewünschten Betrag zwangsweise eintreiben zu können, müsste der Rechnungssteller zunächst ein gerichtliches Verfahren einleiten.

Reagieren Sie umgehend auf offizielle Mahnbescheide des Amtsgerichts
Vorsicht ist dann geboten, wenn ein offizieller Mahnbescheid des Amtsgerichtes zugestellt wird. Dieses offizielle Mahnverfahren sieht eine dreifache Absicherung des betroffenen Adressaten vor:

Der Mahnbescheid enthält Informationen über seine rechtliche Bedeutung. So wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Gericht nicht geprüft hat, ob dem Antragsteller der behauptete Anspruch zusteht.
Der Adressat wird auch darauf aufmerksam gemacht, dass er, falls er die Forderung für unberechtigt hält, Widerspruch einlegen kann. Sofern der Betroffene nicht fristgerecht widerspricht, kann ein Vollstreckungsbescheid ergehen.
Gegen diesen besteht wiederum die Möglichkeit, Einspruch zu erheben.
Widerspricht der Betroffene dem Mahnbescheid (durch Ankreuzen im Formular) oder erhebt er gegen den Vollstreckungsbescheid Einspruch, so folgt automatisch ein Gerichtsprozess. Dort müsste dann der Rechnungssteller den Beweis führen, dass der behauptete Anspruch gegen Sie tatsächlich besteht. Dennoch sollten Sie gegen einen unberechtigten gerichtlichen Mahnbescheid am besten sofort Widerspruch einlegen.

Holen Sie sich Hilfe und Rechtsberatung
Sind Sie unsicher über das Bestehen der Forderung oder über das weitere Vorgehen sollten Sie im Zweifel Rechtsrat bei einer Verbraucherzentrale oder einem Rechtsanwalt einholen. Die Kontaktdaten der Verbraucherzentralen erhalten Sie unter www.verbraucherzentrale.de.

Es gehört zu den satzungsgemäßen Aufgaben der mit staatlichen Mitteln geförderten Verbraucherzentralen e. V., Verbraucher zu beraten, zu informieren und bei der Verfolgung ihrer Rechte zu unterstützen.

(Quelle: http://www.bmelv.de/SharedDocs/Standardartikel/Verbraucherschutz/Markt-Recht/UnberechtigteRechnungen.html;jsessionid=FD7718DB3DE842882397E01F43448D54.2_cid154)

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