Die Neue Verbraucherzentrale in Mecklenburg und Vorpommern informiert über die wichtigsten Fragen und Antworten zum „Wohn-Riester“

Voraussetzung für die Nutzung von „Wohn-Riester“ ist immer, dass diese zu den persönlichen Verhältnissen passt.

Um diese Entscheidung durchdacht treffen zu können, sollten Interessierte nachfolgend auszugsweise dargestellte Fragen und Antworten beachten:

Welche Regelungen zum „Wohn-Riester“ wurden eingeführt und wer hat Anspruch auf „Wohn-Riester“?
z. B.. gefördert werden:

der Bau oder Erwerb einer selbst genutzten Immobilie,

Tilgungsleistungen können gefördert werden ebenso

der Erwerb von weiteren Genossenschaftsanteilen

Förderfähig sind dabei bspw.:

Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung,

Arbeitssuchende ohne Leistungsbezug wg. mangelnder Bedürftigkeit,

Kindererziehende während der Elternzeit

Wie funktioniert „Wohn-Riester“ und bringt die Nutzung Vorteile?
Es müssen bestimmte Eigenbeiträge aufgebracht werden, um die Förderung zu erhalten. Diese und die Zulagen fließen nicht in einen Sparvertrag, sondern werden in der Regel als Tilgungsleistung bzw. Sondertilgungen eingesetzt. Dadurch reduziert sich die Laufzeit der Darlehensrückzahlung.

Für welche Wohnimmobilien kann „Wohn-Riester“ eingesetzt werden und wie werden Tilgungsleistungen gefördert?
Für die unmittelbare Anschaffung oder Herstellung

einer Wohnung in einem eigenen Haus

einer Eigentumswohnung

eines eigentumsähnlichen oder lebenslangen Dauerwohnrechts

Die Tilgungsleistungen fließen in zertifizierte Darlehensverträge. Darüber hinaus sind auch Bausparverträge begünstigt.

Kann ich die geförderte Immobilie weiterverkaufen?
Eine geförderte Immobilie kann verkauft werden. Das ist dann förderunschädlich, wenn das geförderte Kapital wieder in eine Immobilie oder einen Riester-Sparvertrag angelegt wird.

Bei wem kann ich einen „Wohn-Riester“-Vertrag abschließen?

Neben den bisherigen Anbietern von Riester-Produkten, wie z. B.. Fondsgesellschaften, Banken und Versicherungen, können auch Bausparkassen und Wohnungsgenossenschaften geförderte Anlageprodukte auf den Markt bringen.

Ausführliche Informationen zum Wohn-Riester finden Sie hier als PDF-Datei zum downloaden.
Weitere Hilfestellung können die Mitarbeiter der Verbraucherzentrale im Rahmen der Altersvorsorgeberatung geben.

Hierfür ist eine Terminvereinbarung erforderlich, die unter der Rufnummer 0381/208 70 50 erfolgen kann.

Für weitere Informationen:
Michael Peters, Berater BS Rostock

(Quelle: http://www.nvzmv.de/Presse/2011/0392011.htm)

Relevante Beiträge