Bürgerenergieanlagen: Chancen und Risiken

Rendite und Energiewende konkret.

Wer sich aktiv an der Energiewende beteiligen und selbst in erneuerbare Energien investieren will, muss nicht über ein Eigenheim oder viel Kapital verfügen. Eine Möglichkeit, das eigene Geld klimafreundlich anzulegen, sind Bürgerenergieanlagen. Dabei handelt es sich um eine Anlage zur Produktion erneuerbarer Energien – etwa eine Solaranlage auf dem Dach einer örtlichen Schule -, die von mehreren Bürgern gemeinsam geplant und betrieben wird.

Häufig initiieren und unterstützen Gemeinden, lokale Unternehmen und örtliche Kreditinstitute ein solches Projekt. Den Bürgern bieten sich verschiedene Beteiligungsmöglichkeiten: Sie können als reine Geldgeber auftreten oder sich zusätzlich aktiv an Entscheidungsprozessen beteiligen. Neben der Chance auf eine akzeptable Rendite bestehen weitere Vorteile, z.B. können sie nachvollziehen, wohin das investierte Geld geht – in ein Projekt vor Ort.

Doch Anleger sollten sich umfassend informieren, bevor sie investieren, denn eine Beteiligung birgt auch Risiken. Unsere Checkliste fasst die wesentlichen Aspekte zusammen, die Sie vor einem Betritt beachten sollten.

Vorteile der Beteiligung an einer Bürgerenergieanlage

Bürgerenergieanlagen leisten einen unmittelbaren Beitrag zu Energiewende. Mit jeder Anlage sinkt der Bedarf an Strom aus Atomkraftwerken oder fossilen Energieträgern. Darüber hinaus trägt der direkt vor Ort in die Netze eingespeiste Strom zu einer dezentralen Erzeugungsstruktur bei.

Bürgerenergieanlagen schaffen Bürgernähe. Anwohner eines Ortes schließen sich zusammen und realisieren mit ihrem finanziellen und gesellschaftlichen Engagement ein oder mehrere Projekte. Die Chance, sich aktiv einzubringen, wird möglich über Mitspracherechte, die je nach Vertragsgestaltung und Art des Projektes (siehe verschiedene Beteiligungsmöglichkeiten) unterschiedlich stark ausgeprägt sind. Bei einigen Anlagen kann man an den Entscheidungen über die Geschicke der Bürgerenergieanlage mitwirken. Übernehmen ortsansässige Betriebe den Bau der Anlage oder deren Wartung, unterstützt dies zudem die heimische Wirtschaft.

Größere Anlagen können oft wirtschaftlicher arbeiten. So sind die Kosten pro Quadratmeter bei großen Photovoltaikanlagen geringer als bei einer kleinen Anlage, etwa die auf dem eigenen Hausdach. Zudem eignen sich private Grundstücke in Bezug auf Lage und Größe für den Bau einer Energieanlage unter Umständen weniger. Betreiber einer Bürgerenergieanlage haben größere Möglichkeiten, einen gut geeigneten Ort zu finden. Dies wiederum erhöht die Wirtschaftlichkeit der Anlage und somit deren Rendite.

Die Renditemöglichkeiten von Bürgerenergieanlagen sind durchaus akzeptabel. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) fördert die Erzeugung erneuerbarer Energien. Es garantiert eine bestimmte Vergütung pro erzeugter Kilowattstunde meist für die nächsten 20 Jahre. Auf diese Weise entsteht eine höhere Renditeprognose. Völlig risikolos ist ein solches Investment dennoch nicht.

Verschiedene Beteiligungsmöglichkeiten

Bürgerenergieanlagen sind nach unterschiedlichen Rechtsformen organisiert. Die geeignetsten sind GmbH & Co. KG; Genossenschaft und Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Je nach Art der Beteiligung haben Anleger verschiedene Mitbestimmungs- und Kündigungsmöglichkeiten.

Bürgerenergieanlagen als GmbH & Co KG setzen sich aus zwei Gesellschaften, der Kommanditgesellschaft (KG) und der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) zusammen. Bei der KG handelt es sich um einen Zusammenschluss mehrerer Personen zur Verfolgung eines gemeinsamen gewerblichen Zweckes (§§ 1, 161 HBG), beispielsweise den Bau und Betrieb einer Photovoltaikanlage. Zur Erreichung dieses Zwecks zahlen alle Personen einen bestimmten Geldbetrag, die Einlage, an die KG.

Die an einer KG beteiligten Personen unterteilen sich in zwei Gruppen: Komplementäre und Kommanditisten. Komplementäre haften für die Schulden der KG umfassend, das heißt, neben ihrer Einlage auch mit ihrem Privatvermögen. Im Gegenzug haben sie aber maßgebliche Mitbestimmungsrechte in Bezug auf die Geschicke der KG. Kommanditisten haften dagegen in der Regel nur mit ihrer Einlage. Gläubiger der Bürgerenergieanlage können also nicht auf deren restliches Vermögen zugreifen. Dementsprechend haben Kommanditisten oft auch nur geringe Mitspracherechte. An Gewinnen werden sie anteilig ihrer Einlage beteiligt.

Eine reine KG hat folglich den Nachteil, dass die Komplementäre auch mit ihrem Privatvermögen haften müssen. Ein Ausschluss dieser umfassenden Haftung kann erreicht werden, indem man eine GmbH & Co. KG als Rechtsform wählt.

Bei der GmbH & Co KG gibt es in der Regel nur einen Komplementär, nämlich die GmbH. Sie übernimmt die Rolle der vollumfänglich haftenden Gesellschafter. Die GmbH haftet aber, wie ihr Name schon sagt, nur beschränkt, nämlich mit ihrem Gesellschaftsvermögen. Niemand haftet mit seinem Privatvermögen. Die beteiligten Bürger haben die Stellung eines Kommanditisten und haften mit ihrer Einlage, meist bei geringen Mitbestimmungsrechten. Die an der GmbH beteiligten Personen haften ebenfalls nicht mit ihrem Privatvermögen, sondern nur mit ihrem Anteil am Gesellschaftsvermögen der GmbH.

Solange der Bürger nur Kommanditist ist, haftet er lediglich mit seiner investierten Summe. Nur durch eine zusätzliche Vereinbarung im Gesellschaftsvertrag kann eine Nachschusspflicht begründet werden. Damit keine weiteren Zahlungen anfallen, sollten Sie einer Gesellschaft mit Nachschusspflicht nicht beitreten. Die Kündigung der Mitgliedschaft als Kommanditist ist unter Einhaltung einer Kündigungsfrist möglich. Das Kündigungsrecht kann aber auch ausgeschlossen werden, wenn der Vertrag andere Möglichkeiten vorsieht, wie sich der Anleger von der GmbH & Co KG lösen kann. So kann etwa vereinbart werden, dass ein Austritt nur durch Übernahme des Anteils durch die Mitgesellschafter möglich ist.

eingetragene Genossenschaften (eG)
Zahlreiche Bürgerenergieanlagen sind als eingetragene Genossenschaften (eG) organisiert. Die Bürger beteiligen sich durch den Kauf von Genossenschaftsanteilen. Die Genossenschaft gilt aufgrund ihrer Mitbestimmungsrechte als eine demokratische und bürgernahe Organisationsform. In der Regel hat jedes Mitglied einer eG in der Generalversammlung eine Stimme, unabhängig von der Höhe der Beteiligung. Neben der Generalversammlung besteht eine eG aus einem Vorstand, der die Geschäftsführung übernimmt. Bei größeren Genossenschaften ist zusätzlich die Bestellung eines Aufsichtsrats verpflichtend. In der jährlichen Generalversammlung können die Genossen ihr Stimmrecht einsetzen, z.B. bei der Wahl des Vorstandes oder bei der Verteilung von Gewinn oder Verlust der eG.

Im Falle einer Insolvenz haften die Anleger mit ihrem Genossenschaftsanteil, können also höchstens diesen Betrag verlieren. Theoretisch können die Anleger zwar zu weiteren Zahlungen verpflichtet sein, allerdings wird die so genannte Nachschusspflicht in aller Regel durch die Satzung der Genossenschaft ausgeschlossen (unbedingt in der Satzung überprüfen!). An Gewinnen werden die Genossen in der Regel anteilig beteiligt, es kann aber in der Satzung auch eine abweichende Regelung vereinbart werden.

Der Austritt aus einer Genossenschaft ist in der Regel gut möglich. Wenn in der Satzung nichts anderes geregelt ist, können Mitglieder mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Geschäftsjahres kündigen. In der Satzung kann allerdings auch eine Kündigungsfrist von bis zu fünf Jahren vereinbart sein.

GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts)
Eine weitere mögliche Rechtsform ist die der GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts). Hier haftet jeder Gesellschafter mit seiner Einlage und seinem Privatvermögen. Daher ist diese Gesellschaftsform sehr riskant, denn scheitert das Projekt oder treten unerwartet hohe Kosten auf, muss der Gesellschafter zusätzliches Geld aus seinem Privatvermögen zahlen. Das kann zum Beispiel passieren, wenn es außerplanmäßige Reparaturen an der Anlage gibt und die Rücklagen der GbR dafür nicht reichen. Größere Projekte sollten daher nicht als GbR organisiert werden, weil das private Haftungsrisiko viel zu hoch wäre.

Ein Vorteil der GbR sind die hohen Mitbestimmungsrechte. Alle Mitglieder entscheiden gemeinsam, es kann aber auch eine andere Regelung vertraglich vereinbart werden, z.B. die Benennung eines geschäftsführenden Gesellschafters. Wenn die GbR auf unbestimmte Zeit vereinbart wurde, hat jeder Gesellschafter grundsätzlich ein Kündigungsrecht. Im Falle einer Kündigung erhält er u.a. seinen Anteil an der Gesellschaft zurück. Dessen Höhe hängt allerdings von vielen Faktoren ab. So kann der Betrag etwa durch den Gesellschaftsvertrag beschränkt sein. Auch dürfte die Beurteilung des aktuellen Wertes der GbR in vielen Fällen schwierig und daher streitanfällig sein.

In einigen Fällen werden die Bürgerenergieanlage als Kombination aus GbR und eingetragenem Verein (eV). organisiert. Die beteiligten Bürger werden auch hier Gesellschafter der GbR, mit allen oben geschilderten Vor- und Nachteilen. Zugleich verspricht der Verein, die GbR und damit auch die Gesellschafter von einer eventuellen privaten Haftung freizustellen. Mit anderen Worten: er schließt zu Gunsten der Gesellschaft die notwendigen Versicherungen ab und verspricht, anfallende Ansprüche Dritter aus eigener Tasche zu bezahlen. Jedoch sollte beachtet werden, dass ein solches Versprechen des Vereins die Risiken der beteiligten Bürger lediglich minimiert. Auch bei solchen Konstruktionen ist nicht in jedem Fall ausgeschlossen, dass Gesellschafter mit ihrem gesamten Privatvermögen haften müssen.

Unabhängig von der gewählten Rechtsform können Bürgerenergieanlagen Inhaberschuldverschreibungen herausgeben. Vereinfacht ausgedrückt, geben Anleger der Bürgerenergieanlage damit einen Kredit. Die Bürgerenergieanlage verspricht im Gegenzug, Zinsen zu zahlen und den geliehenen Betrag am Ende der Laufzeit zurückzuzahlen. Anleger gehen auch hierbei das Risiko ein, dass die Bürgerenergieanlage ihre Zusagen nicht einhalten kann. Im schlimmsten Fall erhalten Betroffene weder ihr angelegtes Geld zurück noch die versprochenen Zinsen.
In einigen Fällen wird die Rückzahlung des geliehenen Geldes durch einen Dritten garantiert. Bedenken Sie aber Folgendes: eine Garantie ist nur etwas wert, wenn der Garantiegeber sein Versprechen auch halten kann. Wird er selber zahlungsunfähig ist die Garantie nichts wert. Ein Mitspracherecht haben Anleger bei dieser Variante nicht.

Eine rein finanzielle und nicht unternehmerische Beteiligung an Bürgerenergieanlagen bieten manche örtlichen Banken, Sparkassen sowie Volks- und Raiffeisenbanken unter Produktnamen, wie „Klimasparbrief“ oder „KlimaGut-Brief“. Der Sparer legt einen bestimmten Betrag für einen festen Zeitraum, meist mehrere Jahre, zu einer festen Verzinsung bei der Bank an. Zusätzlich verspricht die Bank, mit dem so angesparten Geld nur Projekte der erneuerbaren Energien in der Region zu finanzieren. In der Regel, indem sie Kredite an entsprechende Projekte, etwa Bürgerenergieanlagen, vergibt.

Da Bürger ihr Geld nicht direkt an die Bürgerenergieanlage vergeben, haben sie dort auch kein Mitspracherecht. Im Gegenzug erhalten sie in aller Regel ein sicheres Sparprodukt mit einer festgeschriebenen Verzinsung. Sicher sind diese Klimasparbriefe vor allem, weil sie durch die gesetzliche Einlagensicherung der Banken geschützt sind. Dies bedeutet, dass im Insolvenzfall mindestens 100.000 Euro pro Kunde und Bank gesichert sind. Vorausgesetzt, die Bank hat ihren Hauptsitz in der EU und das Geld ist als so genannte Einlage angelegt. Fragen Sie im Einzelfall nach dem bestehenden Sicherungssystem.

Risiken einer Beteiligung

Das Risiko einer Beteiligung an einer Bürgerenergieanlage hängt stark von der gewählten Beteiligungsart ab. Gesellschafter einer Genossenschaft oder GmbH & Co. KG haften immer mit ihrem eingezahlten Geld (Einlage). Wenn ein Projekt scheitert, bekommt man sein eingezahltes Geld nicht oder nur anteilig zurück. Dieses Risikos muss sich ein Anleger bewusst sein.

Bürgerenergieanlage nicht scheitert, besteht zumindest das Risiko, dass sie nicht die erwarteten Gewinne erwirtschaftetet und die Rendite geringer ausfällt als angenommen. In den Prospekten und Werbebriefen werden in aller Regel nur Renditeprognosen genannt. Ob der prognostizierte Gewinn in Zukunft tatsächlich eintritt, kann niemand sicher voraussagen.

Über die Einspeisevergütung des Erneuerbaren-Energien-Gesetz garantiert der Staat zumeist über 20 Jahre eine bestimmte Vergütung für den produzierten Strom. Insofern besteht bezüglich der erzielbaren Vergütung Planungssicherheit. Es gibt allerdings weitere zu berücksichtigende Faktoren, deren Eintrittswahrscheinlichkeit nur schwer vorhersehbar sind. So kann eine Bürgerenergieanlage auch durch Fehlkalkulationen gefährdet werden. Scheint die Sonne nicht so oft wie kalkuliert oder weht der Wind nicht wie erwartet, so sinkt die produzierte Energie und damit auch der Gewinn der Anlage. Ebenso können unerwartete Mehrkosten den Erfolg eines Unternehmens gefährden. Dazu zählen etwa Verzögerungen beim Bau der Energieanlage, der Eintritt eines nicht versicherten Schadens oder unerwartet hohe Wartungskosten. Auch persönliche Streitigkeiten zwischen den Beteiligten oder sich bereits abzeichnende wirtschaftliche Probleme können sich negativ auswirken. Infolgedessen kann es zu vermehrten Austritten aus der Bürgerenergieanlage kommen.

Bei den beschriebenen Klimasparbriefen besteht dagegen kein Totalverlustrisiko. Dies gilt jedenfalls dann, wenn sie der gesetzlichen Einlagensicherung unterliegen. Bei einer Beteiligung an einer GbR besteht nicht nur die Möglichkeit des Totalverlustes Ihrer Einlage. Sie haften darüber hinaus auch mit Ihrem Privatvermögen. Die beschriebenen Faktoren, welche die Wahrscheinlichkeit eines Totalverlustes bestimmen, gelten hier ebenso.

Checkliste: Was Sie vor einer Beteiligung bedenken sollten

Wenn Sie Ihr Geld in eine Bürgerenergieanlage investieren wollen, sollten Sie vorab folgende Aspekte bedenken:

Investieren Sie nur einen Teil Ihres Vermögens, auf den Sie nicht angewiesen sind, in ein Projekt, denn es besteht die Gefahr, dass Sie das eingezahlte Geld nicht zurückbekommen.
Das finanzielle Risiko sollte sich auf die Höhe der Einlage beschränken (Ausschluss von Nachschusspflichten und wenn möglich auch von privater Haftung (GbR)).
Oft binden Sie sich mehrere Jahre. Können Sie so lange Zeit auf das Geld verzichten?
Können Sie Ihren Anteil kündigen und / oder weiter verkaufen? Bei angegebenen Renditen handelt es sich um Prognosen, von denen abgewichen werden kann.
Müssen Sie sonstige Voraussetzungen (Mindestbetrag, Kunde eines Stadtwerkes etc.) erfüllen?
Oft sind die Beteiligungen an Bürgerenergieanlagen schnell „vergriffen“. Handeln Sie dennoch nicht übereilt, sondern prüfen Sie, ob es sich um eine für Sie geeignete Geldanlage handelt.
Nicht in jedem Fall haben Sie maßgebliche Mitbestimmungsrechte. Klären Sie dies vorab, wenn Ihnen solche Rechte wichtig sind. Im Regelfall ist Ihr Geld nicht durch die Einlagensicherungssysteme der Kreditinstitute geschützt.

Alternative Anlagemöglichkeiten und Unterstützung der Energiewende

Neben einer Beteiligung an einer Bürgerenergieanlage gibt es zahlreiche weitere Möglichkeiten, sein Geld nachhaltig anzulegen. Dazu zählen etwa spezielle Investmentfonds, die Ihr Geld nach bestimmten Nachhaltigkeitskriterien investieren. Ebenso existieren Banken, die ihre gesamte Geschäftspolitik an strengen sozialen, ethischen oder ökologischen Maßstäben ausrichten. Näheres zu diesen und anderen alternativen Anlagemöglichkeiten finden Sie hier.

Als Hausbesitzerin oder -besitzer können Sie die Energiewende mit einer energetischen Sanierung Ihres Wohneigentums unterstützen und Ihren Energieverbrauch wirkungsvoll senken. Dies schont nicht nur das Klima, auch Ihr eigener Geldbeutel profitiert nachhaltig. Informieren Sie sich bei unserer unabhängigen Energieberatung.

Aber nicht nur mit einer Geldanlage oder Ihrem eigenen Haus können Sie die Energiewende voranbringen. Eine weitere Möglichkeit bietet der Wechsel zu einem entsprechend zertifizierten Ökostromtarif. Denn wer Ökostrom mit Gütesiegel bezieht, stärkt die erneuerbaren Energien und hilft mit, alte Kraftwerke auf Dauer abzuschalten. Der Ökostrom- Tarifrechner der Verbraucherzentrale zeigt Ihnen nur solche Angebote, die genau das garantieren.

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