Busreisen – Ausstattung des Reisebusses: Wenn die Klimaanlage fehlt

Versprochen war per Reisevertrag ein Bus mit Klimaanlage, Toiletten oder Nichtraucherzone.

Fehlt die schriftlich zugesicherte Ausstattung, können Urlauber eventuell einen Teil des Reisepreises zurückverlangen.

Die Abweichungen von der versprochenen Ausstattung müssen Sie beweisen können. Fotos und Zeugen sind dabei hilfreich. Die Mängel müssen Sie unverzüglich dem Reiseveranstalter anzeigen. Dies sollte in Anwesenheit von Zeugen geschehen, oder Sie lassen sich die Kenntnisnahme der Mängelanzeige schriftlich bestätigen. Hierfür reicht aus, dass der Reiseleiter ein „zur Kenntnis genommen“ auf die schriftliche Mängelanzeige setzt. Ist kein Reiseleiter anwesend und auch am Urlaubsort nicht zu erreichen, muss der Reiseveranstalter in Deutschland informiert werden, am besten telefonisch und ebenfalls in Anwesenheit von Zeugen.

Nicht zuständig für Mängelanzeigen sind die Leistungsträger vor Ort, also beispielsweise die Hoteliers, es sei denn, dies ist ausdrücklich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen so festgelegt.

Wenn Sie aus dem Urlaub zurückgekehrt sind, müssen Sie innerhalb eines Monats die Rückzahlung eines Teils des bereits gezahlten Reisepreises gegenüber dem Reiseveranstalter verlangen, schriftlich und nachweisbar (am besten per Einschreiben mit Rückschein).

Eine Orientierungshilfe zur Ermittlung des Prozentsatzes, den Sie gegebenenfalls von Ihrem Reiseveranstalter zurückverlangen können, finden Sie Link öffnet in neuem Fensterhier.

(Quelle: http://www.vzsa.de/UNIQ131687104118050/link205042A.html)

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