Cholesterinsenker aus dem Supermarkt

Lebensmittel mit Pflanzensterinzusatz nicht für jeden geeignet!

Seit der Jahrtausendwende sind sie in Deutschland auf dem Markt – Lebensmittel wie zunächst Margarine und dann auch Milch- und Joghurterzeugnisse oder Brot mit einem Zusatz an Pflanzensterinen (Pflanzensterole und Pflanzenstanole).
Was sind Pflanzensterine?

Pflanzensterine sind natürliche Bestandteile von Pflanzenzellen und haben eine ähnliche Struktur wie das menschliche Cholesterin. Sie kommen vor allem in fettreichen pflanzlichen Lebensmitteln (zum Beispiel in Ölen, Nüssen, Samen) vor. Pflanzensterin-Präparate, die als Zutat für „cholesterinsenkende Lebensmittel“ verwendet werden, sind in der Regel Konzentrate aus Pflanzenölen oder werden aus Tallöl, einem Nebenprodukt der Holzverarbeitung, gewonnen.
Was bewirken Lebensmittel mit Pflanzensterinzusatz?

Durch den regelmäßigen Verzehr von Lebensmitteln mit Pflanzensterinzusatz kann der Gesamtcholesterinspiegel um bis zu 10 Prozent und der Blutspiegel des schädlichen LDL um bis zu 15 Prozent gesenkt werden. Die wirksame Menge wird mit 1-2 Gramm Pflanzensterinen täglich angegeben. Höhere Mengen können den Effekt nicht weiter steigern.

Auf die cholesterinsenkende Wirkung von Lebensmitteln mit Pflanzensterin-Zusatz dürfen die Hersteller sowohl auf den Verpackungen als auch in Anzeigen, Fernseh- oder Rundfunkspots hinweisen. Diese Aussage ist eine der wenigen, die die Europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde als sogenannten „Health Claim“ wegen eindeutig nachgewiesener Wirkung abgesegnet hat.

Die im Handel angebotenen Produkte enthalten die wirksame Menge an Pflanzensterinen jeweils in einer typischen Tagesverzehrsmenge: 1 Flasche Joghurtdrink (100 Milliliter) oder 500 Milliliter Milch oder 25 Gramm Margarine. Der tägliche Verzehr wirksamer Mengen an Pflanzensterinen hemmt die Aufnahme bestimmter Carotinoide und fettlöslicher Vitamine aus der Nahrung und erhöht den Pflanzensterinspiegel im Blutplasma. Da noch nicht sicher abgeschätzt werden kann, ob aus beiden Effekten langfristig un-erwünschte gesundheitliche Beeinträchtigungen resultieren, sollten nicht mehr als 3 Gramm Pflanzensterine pro Tag aufgenommen werden! Durch den kombinierten Verzehr mehrerer dieser Produkte (zum Beispiel Brot mit Käse und einem Joghurtdrink) kann diese Grenze schnell überschritten werden!
Lebensmittel mit Pflanzensterinzusatz bedürfen einer Zulassung

Produkte mit Pflanzensterinzusatz gehören zu den so genannten „Neuartigen Lebensmitteln“, da ihnen Pflanzensterine in isolierter Form sowie in für Lebensmittel untypisch hohen Mengen zugesetzt werden und sie vor dem Inkrafttreten der Novel-Food-Verordnung noch nicht als Lebensmittel in der EU verwendet wurden. Sie unterliegen deshalb der Novel-Food-Verordnung. Diese schreibt vor, dass derartige Lebensmittel ein Prüf- und Genehmigungsverfahren durchlaufen müssen, bevor sie auf den Markt kommen.

In der Europäischen Union ist heute bereits eine breite Palette von Lebensmitteln mit Zusatz von Pflanzensterinen zur Vermarktung zugelassen, u. a.Salat- und Gewürzsoßen, milch-, joghurt- und käse-artige Erzeugnisse, Sojagetränke, Fruchtgetränke auf Milchbasis und Roggenbrot. Im Antragsverfahren sind auch ein Reisgetränk und Getränke auf Basis von Fruchtsaft und Fruchtnektar.
Lebensmittel mit zugesetzten Pflanzensterinen müssen besonders gekennzeichnet werden

Folgende Hinweise über die Eigenschaften der Erzeugnisse und ihre Verwendung sind – neben den üblichen Pflichtangaben – auf der Verpackung vorgeschrieben:

Hinweis „mit Pflanzensterin-/Pflanzenstanolzusatz“ in unmittelbarer Nähe des Produktnamens
Hinweis, dass das Erzeugnis ausschließlich für Personen bestimmt ist, die ihren Cholesterinspiegel im Blut senken möchten
Hinweis, dass Patienten, die Cholesterin senkende Arzneimittel einnehmen, das Produkt nur unter ärztlicher Aufsicht verzehren sollten
Menge an zugesetzten Pflanzensterinen je 100 Gramm bzw. 100 Milliliter(im Zutatenverzeichnis)
Hinweis, dass das Erzeugnis für schwangere und stillende Frauen sowie für Kinder unter fünf Jahren möglicherweise nicht geeignet ist
Ratschlag, dass für die Aufrechterhaltung des Carotinoidspiegels im Blut der regelmäßige Verzehr von Obst und Gemüse wichtig ist
Hinweis, dass die Aufnahme von mehr als 3 Gramm pro Tag an zugesetzten Pflanzensterinen vermieden werden sollte.

Für wen sind Lebensmittel mit Pflanzensterinzusatz gedacht und was ist beim Verzehr zu beachten?

Lebensmittel, die wirksame Mengen an Pflanzensterinen in einer Tagesration enthalten, sind in ihrer Wirkung mit Arzneimitteln zu vergleichen und nur für bestimmte Personengruppen bestimmt!
Deshalb sollten Sie folgende Hinweise beachten:

Verwenden Sie Lebensmittel mit Pflanzensterinzusatz nur, wenn Sie einen erhöhten Cholesterinspiegel im Blut haben und diesen senken wollen. Für alle anderen Personen besteht keine Notwendigkeit, Geld für diese teuren Produkte ausgeben.
Sprechen Sie die Verwendung dieser Produkte mit einem Arzt ab, vor allem, wenn sie gleichzeitig cholesterinsenkende Arzneimittel einnehmen.
Produkte mit Pflanzensterinzusatz eignen sich nicht für die ganze Familie. Deshalb: Bewahren sie diese Produkte getrennt von ähnlichen Produkten auf.
Achten Sie darauf, dass Sie täglich nicht mehr als 3 Gramm Pflanzensterine aufnehmen. Verzehren Sie gleichzeitig ausreichend Gemüse und Obst (5 Portionen pro Tag.)
Beachten sie die Hinweise auf der Verpackung.

Eine deutschlandweite repräsentative Befragung der Verbraucherzentralen und des Bundesinstituts für Risikobewertung (2007) ergab:

45 Prozent der Konsumenten von Lebensmittel mit Pflanzensterinzusatz verzehren diese, obwohl sie keinen erhöhten Cholesterinspiegel haben.

Nur ein Drittel der Befragten, die cholesterinsenkende Medikamente einnehmen, hat den Verzehr der Lebensmittel mit Pflanzensterinzusatz mit seinem Arzt besprochen.

Weniger als ein Prozent der Befragten kannte alle Warn- und Gebrauchshinweise, die bei der Verwendung von Lebensmitteln mit Zusatz von Pflanzensterinen zu beachten sind.

Das zeigt:
Kennzeichnung allein reicht hier nicht aus!

Forderungen der Verbraucherzentralen

Wegen des offenkundig weit verbreitet unbedenklichen Umgangs mit den Lebensmitteln fordern die Verbraucherzentralen

keine Zulassung von weiteren Lebensmittelgruppen mit Pflanzensterinzusatz wegen der Gefahr der Überdosierung
eine verbesserte Pflichtkennzeichnung der Produkte
– durch eine eindeutige Benennung der Zielgruppe: „für Menschen mit nachweislich erhöhtem Cholesterinspiegel“
– durch den Hinweis: „die Produkte sollten keinesfalls vorbeugend verzehrt werden“
eine Platzierung der Produkte mit Pflanzensterinen separat von den herkömmlichen Produkten im Handel
die Sicherheitsbewertung nach einem Gesamtkonzept neu auszurichten.

(Quelle: http://www.vz-berlin.de/UNIQ131611028411041/link468291A.html)

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