Pflegetagebuch

Gut vorbereitet für den Besuch des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK)

Wer Leistungen aus der Pflegeversicherung beziehen will, wird durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) begutachtet, ob und inwieweit dauerhaft und regelmäßig Hilfebedarf bei den so genannten „Katalogverrichtungen“ besteht. Ein überaus wichtiger Termin für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen.

Mit dem Pflegetagebuch der Verbraucherzentrale können Sie wichtige Daten für die Ermittlung des Pflegebedarfs erfassen. Legen Sie das Pflegetagebuch vor, wenn die Mitarbeiter des MDK ins Haus kommen. Diese überprüfen, inwieweit bei Pflegebedürftigkeit dauerhaft und regelmäßig Hilfebedarf bei den so genannten „Katalogverrichtungen“ besteht: bei der Körperpflege, der Nahrungsaufnahme, der Mobilität und der hauswirtschaftlichen Versorgung. Erst bei „erheblicher Pflegebedürftigkeit“ gewährt die Pflegekasse Leistungen aus der Pflegeversicherung. Für Betroffene wie Angehörige ist der Besuch des Medizinischen Dienstes daher ein überaus wichtiger Termin!

Die Eintragungen können wichtige Daten für die Ermittlung des Pflegebedarfs liefern. Am besten führen Sie solch ein Pflegetagebuch für eine oder zwei Wochen.

Das „Pflegetagebuch“ können Sie hier kostenlos herunterladen.

Alles, worauf es sonst noch bei der Begutachtung durch den MDK ankommt, wie Sie sich gut auf den anstehenden Termin vorbereiten und was Sie tun können, wenn Ihr Antrag abgelehnt wurde, finden Sie in unserem Ratgeber „Das Pflegegutachten“.

(Quelle: http://www.vz-berlin.de/UNIQ131610917109341/link768061A.html)

Relevante Beiträge