Cosmos zur Unterlassung verpflichtet

Nach Klage der Verbraucherzentrale Hamburg hat der Lebensversicherer CosmosDirekt in einem Vergleich eine Unterlassungserklärung wegen irreführender Werbung abgegeben.

Die Kosten des Prozesses werden in dem Vergleich Cosmos auferlegt.

Das Unternehmen hatte auf seiner Internetseite das Sparangebot TagesgeldPlus mit dem Slogan „Die flexible Geldanlage mit dem Plus an Sicherheit“ beworben. Dazu führte die CosmosDirekt aus: „Zudem ist Ihr gesamtes Guthaben im Rahmen der gesetzlichen Regelungen des Sicherungsfonds für die Lebensversicherer jederzeit abgesichert.“ Diese Aussage darf Cosmos jetzt nicht wiederholen, sie ist unwahr. Denn das TagesgeldPlus ist wie alle Kapitalisierungsprodukte der Lebensversicherer über den Sicherungsfonds der Protektor Lebensversicherungs-AG abgesichert. Im Falle einer Insolvenz des Versicherers werden die Forderungen der Kunden aus diesem Sicherungsfonds beglichen. Die Mittel der Protektor AG reichen aber bei Weitem nicht aus, um die Pleite eines größeren Unternehmens wie etwa der CosmosDirekt komplett aufzufangen. Nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz werden in diesem Falle die den Kunden vertraglich garantierten Leistungen um 5 Prozent gekürzt.

Entdeckt wurde der Widerspruch in den Werbeaussagen der CosmosDirekt von den „Alten Hasen“, einem Netzwerk ehemaliger Banker, die sich der Beratung der Generation 50+ verschrieben haben. Die Alten Hasen informierten die Verbraucherzentrale, diese mahnte die Cosmos ab und reichte die Klage ein, nachdem die Unterzeichnung der vorgelegten Unterlassungserklärung zunächst verweigert wurde.

Die Tagesgeldkunden der ComosDirekt können also nicht damit rechnen, zu jeder Zeit ihr gesamtes Guthaben zurückerstattet zu bekommen. Tatsächlich haben sie nur Aussicht auf 95 Prozent ihres Guthabens. Auf diese Einschränkung hätte die Versicherung ihre Kunden in ihrer Aussage aber hinweisen müssen, um sie im Hinblick auf die Sicherheit ihrer Geldanlage nicht in die Irre zu führen.

Mit dem gerichtlichen Vergleich ist die Auseinandersetzung beendet. Cosmos muss sich allerdings daran halten, die Werbeaussagen nicht mehr zu wiederholen.

(Quelle: http://www.vzhh.de/versicherungen/114915/cosmos-zur-unterlassung-verpflichtet.aspx)

Relevante Beiträge