Nachschlag, aber dalli!

Gekündigte Versicherungen: Hanseatische Oberlandesgericht entscheidet zu Gunsten der Verbraucher

Das Hanseatische Oberlandesgericht hat am 27. Juli 2010 in vier Urteilen gegen die Versicherer Deutscher Ring, Ergo (Hamburg-Mannheimer), Generali (Volksfürsorge) und Iduna entschieden, dass die von den Versicherern verwendeten Klauseln zur Kündigung, zur Beitragsfreistellung und zum Stornoabzug intransparent und damit unwirksam sind (Az.: 9 U 233/09, 235/09, 236/09 und 9 U 20/10). Damit hat es die Entscheidungen der Vorinstanz (Landgericht Hamburg, Urteile vom 20. November 2009) im Wesentlichen bestätigt.

Das Gericht folgt der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2005, mit der die seinerzeit bis Herbst 2001 verwendeten Klauseln beanstandet worden waren. Gegenstand der jetzt in Hamburg entschiedenen Verfahren sind die seit dem Herbst 2001 von fast allen Versicherungsunternehmen verwendeten Klauseln. Die Urteile haben also grundsätzliche Bedeutung für die gesamte Versicherungswirtschaft und ihre Kunden.

Jedes Jahr werden rund vier Millionen Kapital bildende Versicherungen gekündigt. Dann werden die Nachteile durch hohe Abschluss- und Vertriebskosten und die nachteilige Kostenverrechnung sichtbar. Die Kunden verlieren oft mehrere Tausend Euro pro Vertrag. Dieser Missstand wird durch die heutigen Urteile nicht beseitigt, aber gemildert. Wer kündigt, kann etwa die Hälfte des eingezahlten Geldes zurück fordern. Liegt die Kündigung schon länger zurück, ist ein Nachschlag fällig. Überdies ist ein Stornoabzug – eine Art Kündigungsstrafe – nicht erlaubt.

Auch wenn die Versicherer Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) gegen die Entscheidungen einlegen, raten wir: Betroffene sollten sofort ihre Ansprüche anmelden. Die Versicherer werden die Kunden nicht von sich aus informieren, sondern das Problem aussitzen wollen.

(Quelle: http://www.vzhh.de/versicherungen/30133/gekuendigte-lebens-und-renten-versicherungen.aspx)

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