Das Märchen von der Gesamtverzinsung

Die Gesamtverzinsung setzt sich zusammen aus der Garantieverzinsung und den so genannten Überschüssen, aus dem Versicherungsgeschäft, an denen Versicherungsnehmer beteiligt sind.

Aber: Beide werden nicht auf die gesamte Prämie berechnet, sondern nur auf den Sparanteil in der Prämie. Ein Rechenbeispiel:
Aus 4 % werden 2,68 %

Bei einer Prämie von 100 Euro wird der Gesamtverzinsung demnach nur ein Betrag von 100 Euro abzüglich der von der Versicherung veranschlagten Kosten für Abschluss, Verwaltung und Risiko zu Grunde gelegt, zum Beispiel 80 Euro. Aus 80 Euro werden in 30 Jahren bei einer Verzinsung von jährlich 4 Prozent 55.008 Euro. Legt man dagegen 100 Euro mit 4 Prozent. an, ergibt das nach 30 Jahren einen Betrag von 68.760 Euro. Die vermeintlich ordentliche Gesamtverzinsung von 4 Prozent sind in Wahrheit nur 2,68 Prozent pro Jahr.
Zinssatz zu hoch?

Nun wird man einwenden, dass es heutzutage ja gar keine sichere Geldanlage zu 4 Prozent gibt. Das ist richtig. Aber: Die jetzige Senkung der Überschüsse betrifft Policen, die schon lange – teils seit Jahrzehnten – laufen. In der Vergangenheit gab es Hochzinsphasen, von denen die betroffenen Kunden der Versicherungsunternehmen leider gar nicht profitieren.

Wer sein Geld in den vergangenen 30 Jahren beispielsweise in Bundeswertpapieren angelegt hätte, stünde heute deutlich besser da als ein Verbraucher mit einer Lebensversicherung. Das gilt besonders für diejenigen (76 Prozent), die ihre Police ohnehin kündigen mussten. Aber auch die „Durchhalter“ müssen sich (nach einer Stichprobe von regulär abgelaufenen Verträgen) mit Renditen von durchschnittlich etwas über drei Prozent pro Jahr zufrieden geben – gegenüber Bundeswertpapieren mit durchschnittlich etwas über 6 Prozent in den letzten 30 Jahren.

Und für Neuabschlüsse von Lebens- oder privaten Rentenversicherungen gilt: Für die Zukunft ist mit weiteren Senkungen der Überschüsse zu rechnen, denn die Versicherer legen heute das eingesammelte Geld fast ausschließlich in niedrig verzinste Rentenpapiere an.

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