Explosion bei den Privaten

Einige private Krankenversicherer haben für das Jahr 2012 drastische Beitragserhöhungen angekündigt.

Betroffen sind nicht nur Vollversicherungen, sondern auch Zusatzversicherungen. Vor allem kleine Selbstständige und Rentner werden dadurch übermäßig belastet, schlimmstenfalls werden sie sogar zu Sozialhilfeempfängern. Besonders deftig steigen die Beiträge bei der Central Krankenversicherung.
Beste Lösung: Tarifwechsel

Betroffene sollten die Beitragserhöhungen nicht widerstandslos hinnehmen. Sie haben das Recht, von einem teuren Tarif in einen preisgünstigeren mit gleichen Leistungen zu wechseln.

Aber nach den Erfahrungen der Verbraucherzentralen versuchen Versicherer mit den unterschiedlichsten Taktiken zu verhindern, dass ihre Kunden von diesem Recht Gebrauch machen. So wollte zum Beispiel die Allianz vom Versicherten einen Tarifwechsel-Zuschlag erheben – ist aber bis zum Bundesverwaltungsgericht damit gescheitert. In anderen Fällen wurde Versicherten nur angeboten, vom bisherigen Tarif in den oft noch teureren Basistarif zu wechseln, der aber viel schlechtere Leistungen bietet.

Wir sammeln Beschwerden (anonymisiert) und werden uns auf politischer Ebene dafür einsetzen, dass der Tarifwechsel weiter erleichtert wird. Schreiben Sie uns, wenn Sie Probleme beim Durchsetzen eines Tarifwechsels haben! (patientenschutz@vzhh.de)
Hintergrund

Beitragserhöhungen haben ihren Grund oft in sogenannten „geschlossenen“ Tarifen. In solche Tarife wurden vor Jahren junge, gesunde Versicherte aufgenommen. Dann wurden sie geschlossen, d.h. es wurden keine neuen Kunden mehr aufgenommen, die Verbleibenden werden immer älter, man spricht davon, dass die Tarife „vergreisen“. Da dann in solchen Tarifen nur noch ältere Versicherungs­nehmer mit entsprechend höheren Krankheitskosten versichert sind, steigen die Beiträge oft derart drastisch, dass sie von den Versicherten nicht mehr bezahlt werden können. Versicherte können laut Versicherungsver­tragsgesetz (§ 204 VVG) jedoch verlangen, ohne Gesundheitsprüfung aus geschlossenen Tarifen in aktuell angebotene Tarife mit gleichen Leistungen aufgenom­men zu wer­den. Die sind für die Versicherten in der Regel kosten­günstiger.

Auch die Vereinbarung eines Selbstbehalts kann zu einer deutlichen Beitragssenkung führen – allerdings sollte dieser Schritt sorgfältig überlegt werden: Ein einmal vereinbarter Selbstbehalt ist nicht wieder rückgängig zu machen. Und, ebenso bedenklich: Er kann, genauso wie der Beitrag, einseitig durch das Versicherungsunternehmen angehoben werden.

Wer vor 2009 bereits privat krankenversichert war und älter als 55 bzw. 65 Jahre ist, hat übrigens auch das Recht, von einem teuren Vollkostentarif in den Standardtarif zu wechseln. Der Tarif ist zwar sehr preisgünstig, er bietet aber nur Leistungen auf dem Niveau der gesetzlichen Krankenkassen. Ebenso wie im PKV-Basistarif kann es passieren, dass sich nur schwer Ärzte finden, die bereit sind, zu den für sie ungünstigeren finanziellen Bedingungen eine Behandlung zu übernehmen – oder der Versicherte bleibt auf einem erheblichen Teil der Kosten sitzen.

Hilfe beim Tarifwechsel gibt die Verbrau­cherzentrale Hamburg in einer persönlichen, computergestützten Beratung (40 Minuten, 45 Euro). Anmeldung: (040) 24832-130.

Ein Musterbrief an Ihre PKV zur Anforderung von Angeboten zum Tarifwechsel kann hier heruntergeladen werden.

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