Daten-Diät

Geizen mit persönlichen Informationen

Wer im Internet Bücher oder Arzneimittel kauft, mit wenigen Klicks eine Reise bucht oder Bankgeschäfte erledigt, wer an einem Gewinn- oder Lotteriespiel teilnimmt oder rege Kundenkarten nutzt – der hinterlässt stets eine Spur persönlicher Daten, die bei allen Transaktionen mehr oder weniger umfangreich abgefragt werden. Name, Anschrift, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse oder Handynummer: Je mehr persönliche Daten bei einer Bestellung oder Buchung in Umlauf geraten, desto genauer lässt sich daraus ein personenbezogenes Kunden- und Nutzerprofil erstellen. Die darin erfassten Daten sind ein begehrtes Gut, mit dem Firmen einen lukrativen Handel, aber auch Schindluder betreiben: Adresshändler sammeln und verkaufen solche Daten in erster Linie für Werbezwecke. Auskunfteien erstellen Profile von Kunden, um deren Kreditwürdigkeit zu bewerten. Gerissene Geschäftemacher erschleichen sich persönliche Fakten bei unerwarteten Anrufen oder durch geschicktes Abgreifen in Bestell- oder Anmeldeunterlagen.

Abhilfe kommt aus dem eigenen Handeln. Ob bei sozialen Netzwerken im Internet oder bei Preisausschreiben, ob beim digitalen Surfen oder beim Umgang mit Kontodaten: ➜ Mit einer selbst verordneten Daten-Diät kann sich jeder selbst schützen.

Kundenkarten
Preisausschreiben
Kreditanträge, Versandhandel
Kontodaten
Soziale Netzwerke im Internet
Spuren beim digitalen Surfen: IP, Cookies & Co.
Unsere Tipps: Bei Angabe persönlicher Daten zweimal überlegen

Kundenkarten

Um zielgenau zu werben, möchten Unternehmen so viel wie nur irgend möglich von potentiellen Kunden wissen. Persönliche Vorlieben, Kauf- oder Zahlungsverhalten: Solche Daten lassen sich auch durch Kundenkarten beschaffen. Schon wer den Antrag stellt, wird auf manchen Formularen verleitet, Informationen preiszugebe, die zur Rabattgewährung gar nicht erforderlich sind: zum Beispiel Familienstand, Haushaltsgröße, Beruf, Nettoeinkommen oder Hobbys. Aus den freiwilligen Angaben können zusammen mit den Umsatzdaten Kundenprofile erstellt werden. Je öfter die Rabattkarte zum Einsatz kommt, desto genauer kann das Konsumverhalten des Kunden beobachtet und das zukünftige Kaufverhalten prognostiziert werden. Die passende Werbung soll die Kaufbereitschaft fördern.

Preisausschreiben

Preisausschreiben dienen oft hauptsächlich dazu, Daten vor allem für Werbezwecke zu sammeln. Von Interesse ist besonders das Geburtsdatum. Benachrichtigungen über vermeintliche Gewinne werden massenhaft vorzugsweise an ältere Personen verschickt und fordern beispielsweise zur Teilnahme an einer Kaffeefahrt auf – getarnt als kleine Feier, bei der der angebliche Gewinn überreicht werden soll. Tatsächlich geht`s bei diesen Werbeverkaufs-Veranstaltungen nur darum, mit oftmals aggressiven Methoden meist völlig überteuerte Produkte von zweifelhafter Qualität und Wirkung an Mann und Frau zu bringen. In anderen Fällen wird die Übergabe des angeblichen Gewinns von einer Warenbestellung oder vom Anruf bei einer 0900-Telefonnummer abhängig gemacht, die mit erhöhten Kosten verbunden ist. Manche Teilnahmekarten für Preisausschreiben enthalten neben zahlreichen Feldern zur Datenabfrage auch sehr klein gedruckt die vorformulierte pauschale Erklärung, in der Zukunft mit interessanten Informationen auch per Telefon einverstanden zu sein. Damit sind die rechtlichen Anforderungen an eine wirksame Einwilligung in die ansonsten verbotene Telefonwerbung meistens nicht erfüllt. Das ist besonders dann der Fall, wenn die Erklärung drucktechnisch nicht deutlich gestaltet ist. Häufig muss eine solche Frage allerdings erst mühsam in einem Rechtsstreit geklärt werden. Wer die Karten ausgefüllt und unterzeichnet hat, muss in der Zwischenzeit mit belästigenden Werbeanrufen rechnen.

Kreditanträge, Versandhandel

Wer von einer Bank oder Sparkasse Geld leihen, im Versandhandel bestellen oder einen Handyvertrag abschließen möchte, der wird zunächst durchleuchtet, ob er überhaupt kreditwürdig und zahlungsfähig ist. Das geschieht zunehmend in einem so genannten Scoring-Verfahren. Dabei werden sowohl persönliche Daten als auch statistische Werte und Erkenntnisse genutzt. Häufig sind zahlreiche Informationen – wie Familienstand, Alter, Marke des eigenen Autos, Wohnumfeld oder Anzahl der Umzüge in den letzten Jahren – für das Zahlungsverhalten nicht relevant und dürfen eigentlich nicht zugrunde gelegt werden. Die Daten münden in eine Kennzahl (englisch: Score), die den jeweiligen Kunden hinsichtlich seiner Zahlungsfähigkeit klassifizieren soll. Wer in einem Stadtteil wohnt, in dem angeblich vorwiegend Personen mit „niedrigem sozialen Status“ leben, kann unter Umständen ohne Rücksicht auf die eigenen tatsächlichen Vermögensverhältnisse durchaus einen schlechten Score-Wert erhalten. Deshalb wird dann ein Kredit vielleicht nicht oder nur zu schlechteren Bedingungen gewährt oder die Bestellung im Versandhandel nur gegen Vorkasse entgegen genommen.

Kontodaten

Besondere Sorgfalt ist geboten, wenn nach der Kontonummer gefragt wird. Keineswegs für alle Geschäfte muss gleich die Kontoverbindung bekannt gegeben werden. Leider hat sich ein illegaler Handel mit Bankverbindungsdaten entwickelt. Kriminelle nutzen diese Daten und ziehen von Konten ohne vertragliche Grundlage Geldbeträge meist in einer Höhe von unter 100 Euro ein. In vielen Fällen mit Erfolg, weil die Kontoinhaber ihre Auszüge nicht sorgfältig prüfen oder sie solche Abbuchungen in einer Vielzahl von Buchungsvorgängen übersehen. Bei dieser Vorgehensweise sind auffallend häufig ältere Menschen betroffen, so dass den Kriminellen wahrscheinlich nicht nur Kontonummern, sondern auch Informationen über den Geburtsjahrgang vorliegen.

Soziale Netzwerke im Internet

Soziale Netzwerke im Internet, in denen Freundschaften und Kontakte gepflegt werden, haben Millionen von Mitgliedern. Plattformen wie MySpace, StudiVZ, SchülerVZ oder Facebook sind aus dem Leben vieler Menschen nicht mehr wegzudenken. Sie setzen auf einen unentgeltlichen Zugang und finanzieren sich in der Regel über Werbung. Oft sind die Daten vor unbefugten Zugriffen nur unzureichend geschützt und leicht auszuspähen. Auch wenn manche Netzwerke Schutzmechanismen vorsehen, hilft das wenig, solange die Mitglieder selbst diese Möglichkeiten nicht nutzen und den Zugang weit offen halten. Mit auffallender Sorglosigkeit machen manche Teilnehmer Privates öffentlich. Sie erstellen nicht nur persönliche Profile mit Hinweisen auf Bildungsniveau, Berufsbild, Lebensstil, Geschmack, Vorlieben oder sexuelle Orientierung. Bilder und Videos, mit denen die Angaben zur Person unterstrichen werden können, wirken nicht selten peinlich und entblößend. Die Folgen sind vielfältig: Wer selbst alles über sich verrät, ist für Werbetreibende ausgesprochen lukrativ, da er sich zum gläsernen Kunden macht. Marktforschungsinstitute sammeln die Daten und werten sie aus. Kriminelle nutzen die Informationen, um potenzielle Opfer auszuspähen. Personalchefs durchforsten oft auch soziale Netzwerke, um sich ein Bild von Bewerbern zu machen. Mobbing und Beleidigungen erhalten eine unkalkulierbare Reichweite. Das Netz vergisst nichts. Es ist fast unmöglich, die über Jahre hinterlassenen Spuren zu beseitigen.

Spuren beim digitalen Surfen: IP, Cookies & Co.

Foto: istockphoto_shironosov
Die Kommunikation im Internet hinterlässt Spuren, die verschiedene Webdienste auswerten. So kann der IP-Adresse, quasi der „Postadresse“ eines Computers im Internet, unter Umständen eine Person zugeordnet werden. Mit Hilfe von Cookies, kleinen Informationseinheiten, die der Personalisierung von Webseiten dienen, ist es möglich, Benutzerprofile über das Surfverhalten Einzelner für Online-Angebote zu erstellen. Werden diese Daten mit eventuell schon registrierten Kundennamen verknüpft, lässt sich Werbung über Werbebanner oder E-Mails, so genannte Spam-Mails, zielgruppenorientiert versenden.

Der technische Fortschritt ermöglicht zudem eine gänzlich unbemerkte Datenerhebung. RFID-Chips, kleine Funkchips, können kontaktlos Daten speichern und sind aus der Entfernung auch verdeckt auslesbar. Befinden sie sich an Waren oder in Kleidungsstücken, vereinfachen sie als Ersatz für die bislang verwendeten Strichcodes beispielsweise die Lagerhaltung von Händlern. Darüber hinaus können sie aber auch, etwa in Verbindung mit den auf Kundenkarten gespeicherten Daten, zur Erstellung von Kunden- oder sogar Bewegungsprofilen verwendet werden, falls der Käufer mitsamt der Ware oder der Träger der Kleidung Lesegeräte passieren, die vielleicht nicht einmal als solche erkennbar sind.

Unsere Tipps: Bei Angabe persönlicher Daten zweimal überlegen

Viele der beschriebenen Vorgehensweisen, zum Beispiel Werbung per Telefon und E-Mail oder die personenbezogene Profilbildung, sind ohne Einwilligung der Betroffenen verboten. Sie sind aber auch erst möglich, wenn Daten in Umlauf geraten. Häufig ist das Kind dann in den Brunnen gefallen und es kann dann nur noch darum gehen, Gesetzesverstöße zu verfolgen. Deshalb: Geizen Sie mit Ihren persönlichen Daten.
Geben Sie nur die Daten an, die zum Abschluss des jeweiligen Vertrags erforderlich sind. Das Geburtsdatum ist oft irrelevant. Bankverbindungsdaten haben auf privaten Briefköpfen nichts zu suchen.
Widersprechen Sie der Nutzung und Übermittlung Ihrer Daten zum Zweck der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung bei den Unternehmen, die Ihre Daten nutzen. Andernfalls drohen unerbetene Briefe oder Anrufe.
Achten Sie auf versteckte Erklärungen im „Kleingedruckten“, mit denen Sie sich einverstanden klären, dass Ihre Daten zur Werbung genutzt werden dürfen. Streichen Sie einen solchen Passus durch.
Wägen Sie ab, ob die meist mageren Preisnachlässe beim Einsatz von Kundenkarten die Offenlegung Ihres Konsumverhaltens wert sind.
Überlegen Sie, ob Sie Ihre Telefon- und Faxnummern in öffentliche Verzeichnisse eintragen bzw. schon eingetragene Daten wieder löschen lassen. Der Eintrag in so genannte Robinsonlisten dient allein dem Schutz vor unerwünschten adressierten Werbebriefen. Das Formular für die Aufnahme in die Liste ist erhältlich beim Deutschen Dialogmarketing Verband e. V. (DDV), DDV-Robinsonliste, Postfach 1401, 71243 Ditzingen. Ein Eintrag in entsprechende Listen gegen Telefon-, Telefax- oder E-Mail-Werbung ist dagegen eher nutzlos, da Werbung auf diesem Weg im Gegensatz zur Briefwerbung ohnehin nur erlaubt ist, wenn der Empfänger zuvor ausdrücklich eingewilligt hat. Dies gilt erst recht für kostenpflichtige Verzeichnisse, zumal nicht auszuschließen ist, dass sie selbst zur Werbung missbraucht werden.
Ignorieren Sie Benachrichtigungen über Gewinne, wenn Sie an keinem Preisausschreiben teilgenommen haben. Niemand hat etwas zu verschenken. Die Aussicht auf einen Gewinn soll Sie meistens dazu veranlassen, Geld aus- oder Daten preiszugeben.
Senden Sie persönliche Daten, insbesondere Konto- oder Kreditkartennummern, im Internet nur verschlüsselt. Eine verschlüsselte Verbindung erkennen Sie am geschlossenen Vorhängeschloss-Symbol im Browserrahmen und an der Webadresse, die statt mit „http“ mit „https“ beginnt.
Cookies lassen sich in den Einstellungen der gängigen Browser einschränken oder abschalten. Deaktivieren Sie sie und lassen Sie Ausnahmen nur zu, wenn sie für Sie nützlich und wichtig sind.
Lassen Sie Ihre E-Mail-Adresse nicht in öffentliche Verzeichnisse eintragen. Für die Teilnahme an Webforen und Newsgroups können Sie sich zusätzliche Adressen zulegen und bei Erhalt unerwünschter Werbung wieder löschen.
Antworten Sie nicht auf Spam-Mails. Sonst zeigen Sie, dass die Adresse tatsächlich existiert und genutzt wird, was sie für Werbung noch interessanter macht.
In sozialen Netzwerken sollten Sie gut überlegen, welche Informationen Sie dort angeben. Außerdem lohnt es sich, zumindest den direkten Zugriff auf die persönlichen Daten einzuschränken: Nur die engsten Freunde dürfen alles sehen, für die anderen gibt es mehrfach abgestufte Rechte bis zu den Fremden, für die fast nichts mehr einsehbar bleibt.
Sie können bei den Stellen, die Ihre Daten verarbeiten, nachfragen, wenn Sie sich nicht im Klaren darüber sind, welche Daten zu welchem Zweck über Sie verarbeitet werden. Sie haben einen Anspruch auf eine solche Auskunft. Spätestens ab dem April 2010 können Sie auch Details der Zusammensetzung eines Scorewertes erfahren, den eine Stelle zu Ihrer Person hat errechnen lassen.
Sie können außerdem aktiv das Löschen Ihrer Daten verlangen, wenn die Daten für den Zweck, für den sie erhoben wurden, nicht mehr benötigt werden. Auch wenn Sie eine frühere Einwilligung widerrufen, müssen die Daten gelöscht werden. Manchmal gelten gesetzliche Aufbewahrungsfristen für geschäftliche Unterlagen, die Ihre an sich zu löschenden Daten enthalten – dann können Sie beanspruchen, dass Ihre Daten für die Dauer der Aufbewahrungsfrist für andere Zwecke gesperrt werden.

(Quelle:http://www.vzth.de/UNIQ131637882031865/link740201A.html)

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