Fristen: Dschungel der Termine

Wann gilt was?

Das Zeitungsabo kann innerhalb von zwei Wochen widerrufen werden“, „Reisemängel müssen innerhalb von einem Monat angezeigt werden“, „Gewährleistungsansprüche sind innerhalb von zwei Jahren geltend zu machen“ – im Kleingedruckten von Verträgen finden sich jede Menge Hinweise auf unterschiedliche Fristen. Die Verbraucherzentrale führt durch den Termindschungel.

Verträge via Internet

Beim Onlineshopping können Verträge in der Regel innerhalb von zwei Wochen widerrufen werden. Die Widerrufsfrist beginnt bei diesen Fernabsatzgeschäften jedoch erst, wenn der Besteller die Ware auch in Händen hält. Wird zum Beispiel der montags online georderte Rechner am Donnerstag beim Kunden zugestellt, endet die Frist für den Widerruf des Kaufvertrags am Donnerstag zwei Wochen später, genau um 24.00 Uhr. Vorausgesetzt, der Online-Anbieter hat den Kunden vorher ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt. Dazu muss er ihm spätestens unverzüglich nach Vertragsschluss eine Widerrufsbelehrung per E-Mail, Fax oder auf dem Postweg übermittelt haben. Erfolgt die Belehrung verspätet, beträgt die Widerrufsfrist einen Monat; bleibt die Belehrung aus, so können Sie den Vertrag sogar ohne zeitliche Beschränkung widerrufen.

Fristende

Wird beispielsweise ein Vertrag über einen Ratenkredit an einem
Donnerstag abgeschlossen und gleichzeitig die gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsbelehrung ausgehändigt, endet die zweiwöchige Widerrufsfrist auch an einem Donnerstag – nämlich dem Donnerstag der zweiten Woche, genau um 24.00 Uhr. Werden keine Wochentage, sondern Daten für den Fristablauf angegeben, gilt dies ebenso: Endet eine Pauschalreise zum Beispiel gemäß Vertrag am 15. August, läuft die gesetzlich festgelegte Monats-Frist fürs Reklamieren von Urlaubsmängeln am 15. September, 24.00 Uhr ab. Beim Kauf einer Waschmaschine am 26. Februar 2010 kann ein Kunde noch bis zum Stichtag 26. Februar 2012 bei auftretenden Mängeln auf seine zweijährigen Gewährleistungsansprüche pochen. Allerdings tritt im Gewährleistungsrecht nach sechs Monaten eine sogennante Beweislastumkehr ein. Das bedeutet: Ab dem siebten Monat muss der Käufer beweisen, dass die Waschmaschine bereits zum Zeitpunkt des Kaufes einen Mangel aufwies.

Bei gesetzlich eingeräumten Widerrufs- und Rückgaberechten reicht zur Fristwahrung bereits die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder die rechtzeitige Rücksendung der erhaltenen Waren aus. Bei allen übrigen Fristen muss die Erklärung, also beispielsweise die Reisereklamation oder die Mitteilung eines Mangels, am letzten Tag der Frist beim Veranstalter oder Unternehmer eingegangen sein. Um den fristgemäßen Zugang später beweisen zu können, empfiehlt sich stets der Versand per Einschreiben mit Rückschein.

Monatsfristen mit Besonderheiten

Beginnt eine Monatsfrist am letzten Tag eines Monats, ist sie nicht immer genau gleich lang und endet nicht immer mit Ablauf des Monats. Dazu einige Beispiele: Endet zum Beispiel eine Reise am 30. September, kann der Urlauber nicht bis zum 31. Oktober, sondern nur bis zum 30. Oktober reklamieren. Dauert die Reise bis 31. August, läuft die Reklamationsfrist am 30. September ab und ist einen Tag kürzer.

Fristende an Wochenenden

Fällt der letzte Tag einer Frist auf einen Sonnabend, einen Sonn- oder einen Feiertag, verlängert sich die Frist, sie endet dann erst am nächsten Werktag. Wurde also an einem Samstag an der Haustür ein Zeitschriftenabonnement geschlossen und dem Verbraucher zugleich die Widerrufsbelehrung ausgehändigt, endet die Frist fürs Widerrufen des Vertrages erst am Montag zwei Wochen später. Achtung: Dies gilt nach einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs aber nicht für Kündigungsfristen. Wird also zum Beispiel ein Miet-, Arbeits-, Mobilfunk- oder Fitnessstudiovertrag gekündigt, dann muss am letzten Tag der Kündigungsfrist die Kündigungserklärung auch eingegangen sein.

(Quelle:http://www.vzth.de/UNIQ131637882031865/link381241A.html)

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