Der Ulmer Strom- und Gaslieferant EnerGen Süd eG stellt Lieferung ein

Die EnerGen Süd eG hat Insolvenz angemeldet und stellt ab dem 01.03.2012 die Strom- und Gaslieferung ein.

Was bedeutet die Einstellung der Lieferung für Verbraucher?

Auch wenn das Unternehmen die Lieferung von Gas und Strom ab dem 01.03. einstellt, läuft die Strom- und Gasversorgung weiter. Die lokalen Grundversorger springen ein und übernehmen die nahtlose Belieferung mit Gas und Strom (sogenannte Ersatzversrgung). Wer seinen lokalen Grundversorger nicht kennt, kann diesen beispielsweise im Rathaus erfragen. Der Grundversorger ist dazu verpflichtet Kunden zu informieren, wenn Sie nicht mehr vom eigentlichen Vertragspartner versorgt sondern in die Ersatzversorgung übernommen werden.

Nach Auskunft des vorläufigen Insolvenzverwalters Hr. Michael Pluta erhalten die EnerGen-Kunden in den nächsten Monaten ihre Endabrechnungen und weitere Informationen.

Was ist zu tun?

Zählerstände notieren
Kunden der EnerGen Süd eG sollten mit Ende der Belieferung umgehend die Zählerstände für Strom und Gas notieren, um die Endabrechnung des Insolvenzverwalters und die Rechnungen des Ersatz- bzw. Grundversorgers prüfen zu können.

Etwaige Zahlungen einstellen
Haben Sie Ihrer Bank einen Dauerauftrag erteilt, sollten Sie diesen sofort kündigen. Haben Sie EnerGen Süd eine Einzugsermächtigung erteilt, darf das Unternehmen nach Einstellung der Lieferung davon keinen Gebrauch mehr machen. Lastschriften, die innerhalb der letzten sechs Wochen nach Rechnungsabschluss Ihrem Konto belastet wurden, kann Ihre Bank zurückbuchen. Der Insolvenzverwalter hat angekündigt, ab 01.03. keine Abschlagszahlungen mehr einzuziehen.

Anbieterwechsel
Zu den allgemeinen Preisen der gesetzlichen Ersatzversorgung gibt es in der Regel günstigere Alternativen. Aus der Ersatzversorgung können Sie jederzeit, aus der Grundversorgung mit Monatsfrist zum Monatsende aussteigen und zu einem anderen Anbieter wechseln.
Nach Abschluss eines neuen Liefervertrages sollten Sie den Zählerstand zu Beginn der Lieferung ablesen und ihn dem Netzbetreiber sowie dem neuen Lieferanten mitteilen.

Kündigung
Bis sich der Insolvenzverwalter verbindlich dazu äußert, ob die Geschäfte fortgeführt werden können, wird einige Zeit vergehen. Wer den Zustand dieser Ungewissheit nicht hinnehmen möchte, hat aufgrund der Tatsache, dass keine Leistung mehr erbracht wird, ein außerordentliches Kündigungsrecht. Zur Kündigung können Sie unseren Musterbrief (mit Fristsetzung von vier Wochen) verwenden.

Fragen zum Genossenschaftsrecht
Schauen Sie für genaue Informationen zu Ihren Rechten und Pflichten (z.B. Nachschusspflichten) in Ihre Vertragsunterlagen und die Satzung der EnerGen Süd eG. Bei darüber hinausgehenden Fragen wenden Sie sich an den Insolvenzverwalter.

Quelle

Relevante Beiträge