Diätetische Lebensmittel

Diätetische Lebensmittel sind für eine besondere Ernährung bestimmt.

Sie müssen den speziellen Ernährungserfordernissen bestimmter Personengruppen wie zum Beispiel Kranken, Schwangeren, Kleinkindern oder Säuglingen entsprechen.

Umfangreiche Anforderungen an diätetische Lebensmittel sind in Deutschland in der Verordnung über diätetische Lebensmittel (Diätverordnung) enthalten. Dort ist auch festgelegt, dass sich diätetische Lebensmittel für den angegebenen Ernährungszweck eignen und aufgrund ihrer besonderen Zusammensetzung oder Herstellung deutlich von Lebensmitteln des allgemeinen Verzehrs unterscheiden müssen.

In der Diätverordnung finden sich unter anderem detaillierte Regelungen über die Zusammensetzung, Herstellung und Kennzeichnung von Lebensmitteln für Säuglinge (Kinder bis zwölf Monate) und Kleinkinder (Kinder zwischen einem und drei Jahren). Hierdurch soll sichergestellt werden, dass für diese besonders empfindlichen Verbrauchergruppen nur Lebensmittel angeboten werden, die auch für sie geeignet sind, und dass die Eltern mit der Kennzeichnung ausreichend über die Verwendung dieser Nahrung informiert werden.

Die beste Ernährung für Säuglinge in den ersten Lebensmonaten ist selbstverständlich Muttermilch. Die Nationale Stillkommission, die beim Bundesinstitut für Risikobewertung angesiedelt ist, hat Empfehlungen zum Stillen und zur Stillförderung herausgegeben.

Ebenso sind in der Diätverordnung Regelungen enthalten über Lebensmittel für kalorienarme Ernährung zur Gewichtsverringerung, die als Mahlzeitersatz oder Tagesration angeboten werden, oder über diätetische Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke (bilanzierte Diäten), die für die diätetische Behandlung von Patienten bestimmt sind und unter ärztlicher Aufsicht verwendet werden müssen.

Nach aktuellem wissenschaftlichem Kenntnisstand benötigen Personen mit Diabetes mellitus keine speziellen diätetischen Lebensmittel, da für sie inzwischen die gleichen Empfehlungen für eine gesunde Ernährung gelten wie für die Allgemeinbevölkerung. Daher wurden die ursprünglich in der Diätverordnung enthaltenen Regelungen zu Diabetikerlebensmitteln durch eine entsprechende Änderung der Diätverordnung ersatzlos gestrichen. Die Änderungsverordnung trat am 9. Oktober 2010 in Kraft.

Um die Lebensmittelüberwachung bei diätetischen Lebensmitteln zu erleichtern, sieht die Diätverordnung darüber hinaus für Säuglingsanfangsnahrung und bilanzierte Diäten sowie für sonstige diätetische Lebensmittel, für die keine weitergehenden Anforderungen festgelegt sind, ein spezielles Anzeigeverfahren vor. Die genannten Erzeugnisse sind spätestens beim ersten Inverkehrbringen beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit anzuzeigen.

Die Vorschriften für diätetische Lebensmittel beruhen größtenteils auf Gemeinschaftsrecht. Hier finden Sie eine Übersicht der entsprechenden EU-Rechtsvorschriften (auf Englisch).

Quelle

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