Die elektronische Gesundheitskarte

Fragen und Antworten zur Einführung

Bis Jahresende müssen die gesetzlichen Krankenkassen mindestens zehn Prozent ihrer Versicherten mit einer neuen Krankenversichertenkarte – der so genannten elektronischen Gesundheitskarte (eGK) – ausstatten. Die Karte gilt seit dem 01.10.2011 als Versicherungsnachweis und soll bundesweit die alte Krankenversichertenkarte ersetzen. Die auffälligste Neuerung: sie enthält das Foto des bzw. der Versicherten. Damit soll verhindert werden, dass unbefugte Personen ärztliche Leistungen missbräuchlich in Anspruch nehmen. Einige Krankenkassen haben in den letzten Monaten damit begonnen, ihre Versicherten mit der Bitte um die Zusendung eines Fotos für die elektronische Gesundheitskarte anzuschreiben.

Die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte wirft eine Reihe von Fragen auf. Wir beantworten die wichtigsten für gesetzlich Krankenversicherte:

Meine Krankenkasse hat mich angeschrieben und um ein Foto gebeten. Muss ich meiner Kasse ein Foto schicken?
Als Versicherungsnehmer sind Sie grundsätzlich dazu verpflichtet, Ihrer Krankenkasse ein Foto zur Verfügung zu stellen. Allerdings hat Ihre Krankenkasse keine Handhabe gegen Sie, falls Sie es ihr verweigern – so lange Ihre alte Versicherungskarte gültig ist. Verliert die alte Karte jedoch ihre Gültigkeit, kann die Krankenkasse auf einem Foto bestehen, denn perspektivisch wird die elektronische Gesundheitskarte bundesweit die alte Krankenversichertenkarte ersetzen.
Daher empfehlen wir Ihnen, ein Foto zur Verfügung zu stellen, denn eine gültige Karte ist für den Arztbesuch erforderlich, da der Arzt ansonsten nicht direkt mit der Kasse abrechnen kann. In solchen Fällen müssen Sie als Versicherter befürchten, dass Ihnen die Kosten privat in Rechnung gestellt werden.

Verbraucher, die kein aktuelles Foto zu Hand haben, sollten sich ebenfalls an ihre Krankenkasse wenden. Die Kassen habe ein Interesse daran, dass möglichst viele neue Karten ausgegeben werden und einige Kassen bieten daher Unterstützung an.
Fragen Sie daher bei Ihrer Krankenkasse nach, ob zum Beispiel die Übermittlung des Fotos per Internet möglich ist oder ob es in Geschäftsstellen der Kasse die Möglichkeit gibt, kostenlos ein Foto zu erstellen.

Gibt es eine Ausnahme von der Foto-Pflicht?
Kinder unter 15 Jahren und Versicherte, die an der Erstellung eines Fotos nicht mitwirken können, zum Beispiel bettlägerige Personen und Personen in geschlossenen Einrichtungen, benötigen kein Foto auf ihrer elektronischen Gesundheitskarte. Betroffene Versicherte oder deren Angehörige sollten sich mit ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen.

Welche Daten werden auf der neuen Karte gespeichert?
Auf der Karte befinden sich wie bisher nur die so genannten Stammdaten des Versicherten (Name, Geburtsdatum, Anschrift und Versichertenstatus). Auf der Rückseite ist die Europäische Krankenversichertenkarte aufgedruckt. Diese gilt in allen 27 EU-Staaten sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz.
Insofern gibt es in dieser ersten Stufe der Einführung gegen die elektronische Gesundheitskarte nicht mehr bzw. weniger datenschutzrechtliche Bedenken als gegen die bisherige Versicherungskarte.

Weitere Optionen für die Karte, wie zum Beispiel das elektronische Rezept, eine eventuelle Organspendeerklärung oder die elektronische Patientenakte, werden aktuell noch nicht umgesetzt. Bei den zusätzlich geplanten digitalen Speicheroptionen und -anwendungen handelt es sich um freiwillige Zusatzfunktionen (Ausnahme: elektronisches Rezept). Das heißt: chronische Krankheiten, Röntgenbildern oder medizinischen Notfalldaten können nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung gespeichert werden. Ob und wann diese technischen Neuerungen folgen werden, ist zum jetzigen Zeitpunkt offen.

Ich habe eine neue Karte erhalten, ist meine alte Krankenversichertenkarte dann noch gültig?
Für eine Übergangszeit gelten die bisherigen Krankenversichertenkarten neben der neuen elektronischen Gesundheitskarte. Mit Ablauf des Gültigkeitsdatums verliert die alte Karte jedoch ihre Gültigkeit. Da noch nicht alle Arztpraxen mit neuen Lesegeräten ausgestattet sind, sollten Sie Ihre bisherige Versicherungskarte behalten. Auf Dauer stehen in Arzt- und Zahnarztpraxen Kartenterminals, die sowohl die alte als auch die neue Krankenversichertenkarte lesen können.

Ich habe noch keine neue Karte erhalten, werde ich trotzdem behandelt?
Keine Sorge, die alte Karte ist weiterhin bis zum Ablaufdatum gültig. Grundsätzlich ist für eine Behandlung ein Versicherungsnachweis erforderlich. Sollten Sie Ihre alte Krankenversichertenkarte nicht mehr haben und mit Ihrer neuen elektronischen Gesundheitskarte auf eine Praxis treffen, die noch nicht entsprechend ausgestattet ist, werden Sie auf jeden Fall behandelt. Die für eine Behandlung notwendigen Verwaltungsdaten muss das Praxispersonal dann auf einem anderen Weg ermitteln.

Quelle

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