Düngung verbessert Qualität und sichert Erträge

Ausgewogene Verhältnisse für Pflanzen.

Pflanzen benötigen Nährstoffe in einem „ausgewogenen“ Verhältnis, damit sie optimal wachsen. Eine Düngung nach guter fachlicher Praxis versorgt Pflanzen mit notwendigen Pflanzennährstoffen und erhält und fördert die Bodenfruchtbarkeit.
Sie dient dem Ziel, die Versorgung der Bevölkerung mit qualitativ hochwertigen, preiswerten Erzeugnissen zu sichern. Ein enger rechtlicher Rahmen sorgt dafür, dass die Gesundheit von Menschen und Tieren und der Naturhaushalt nicht gefährdet werden.

Das Düngegesetz regelt die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Anwendung von Düngemitteln. Zweck des Gesetzes ist es,

die Ernährung von Nutzpflanzen sicherzustellen,
die Fruchtbarkeit des Bodens, insbesondere den standort- und nutzungstypischen Humusgehalt, zu erhalten oder nachhaltig zu verbessern sowie
Gefahren für die Gesundheit von Menschen und Tieren sowie für den Naturhaushalt vorzubeugen oder abzuwenden.
Düngemittel müssen durch europäisches oder nationales Düngerecht zugelassen sein und dürfen nur nach guter fachlicher Praxis angewandt werden. Dazu gehört, dass Art, Menge und Zeitpunkt der Anwendung von Düngemitteln am Bedarf der Pflanzen und des Bodens ausgerichtet werden.

Düngemittel müssen geeignet sein,

das Wachstum von Nutzpflanzen wesentlich zu fördern,
ihren Ertrag wesentlich zu erhöhen,
ihre Qualität wesentlich zu verbessern oder
die Fruchtbarkeit des Bodens zu erhalten oder nachhaltig zu verbessern.
Sie dürfen bei sachgerechter Anwendung die Gesundheit von Menschen und Tieren nicht schädigen und den Naturhaushalt nicht gefährden.

Die Düngemittelverordnung konkretisiert diese gesetzlichen Vorgaben, indem sie das Herstellen, die Zusammensetzung und die Kennzeichnung von Düngemitteln regelt. Die Verordnung enthält Vorschriften über die zulässigen Ausgangsstoffe, Gehalt und Wirksamkeit von Nährstoffen und begrenzt die Gehalte an unerwünschten Stoffen.

Die Düngeverordnung präzisiert die konkreten Anforderungen an die gute fachliche Praxis der Düngung und regelt wie mit der Düngung verbundene Risiken zu verringern sind. Danach ist der Düngebedarf der Kulturpflanzen vor der Aufbringung mit vorgegebenen Verfahren zu ermitteln. Die Düngebedarfsermittlung muss so erfolgen, dass ein Gleichgewicht zwischen dem voraussichtlichen Nährstoffbedarf und der Nährstoffversorgung gewährleistet ist.

Dazu sind insbesondere die Nährstoffvorräte des Bodens und die Nährstoffaufnahme der Pflanzen zu berücksichtigen. Der Nährstoffbedarf einer Kultur wird einerseits durch die zu erwartende Erntemenge bestimmt; andererseits wird er beeinflusst durch die Qualitätsansprüche bei der Vermarktung. Düngezeitpunkt und Düngermenge sind so zu wählen, dass den Pflanzen die erforderlichen Nährstoffe zeit- und bedarfsgerecht zur Verfügung stehen.

Durch das Verbot der Düngung tief gefrorener Böden, Vorgaben zu Gewässerabständen, insbesondere bei stark geneigtem Gelände sollen Nährstoffeinträge in Gewässer vermieden werden. Da Nährstoffverluste bei der Düngung nicht gänzlich vermieden werden können, gibt die Verordnung außerdem vor bis zu welcher Höhe Überschüsse als gute fachliche Praxis anzusehen sind.

(Quelle: http://www.bmelv.de/SharedDocs/Standardartikel/Landwirtschaft/Pflanze/Acker-Pflanzenbau/Duengung.html)

Relevante Beiträge