Durchsetzung von Verbraucherrechten gestärkt

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) kann unter anderem auch von Internetprovidern nähere Auskünfte über Firmen und Personen verlangen.

Etwa dann, wenn diese dubiose Angebote im Internet unterhalten.

Das Gesetz zur Ergänzung behördlicher Aufgaben und Kompetenzen im Bereich des wirtschaftlichen Verbraucherschutzes ist in Kraft getreten. Mit dem Gesetz werden zwei Ziele verfolgt:

Die Befugnisse des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) im Rahmen des Netzwerks europäischer Behörden zur grenzüberschreitenden Durchsetzung von Verbraucherrechten wurden erweitert. Das BVL kann nunmehr (wie es bereits vorher schon private Einrichtungen durften) von Personen, die Post-, Telekommunikations- oder Telemediendienste erbringen, Auskünfte über den Namen und die zustellungsfähige Anschrift eines Beteiligten verlangen. Zum Beispiel kann das BVL von Internetprovidern nähere Auskünfte über Firmen und Personen verlangen, die dubiose Angebote im Internet unterhalten.

Mit dem Gesetz hat das BVL zudem die Möglichkeit erhalten, im Interesse des wirtschaftlichen Verbraucherschutzes stärker in internationalen Netzwerken zu kooperieren. Das BVL wird auch im Rahmen der Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie maßgeblich an der Bereitstellung von Informationen für Verbraucherinnen und Verbraucher mitwirken.

Im Rahmen einer nicht abschließenden Aufzählung ist es möglich, dem BVL durch Erlass Aufgaben in folgenden Bereichen zu übertragen:

– Zusammenarbeit im Netzwerk europäischer Behörden zur Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze,

– Aufgaben im Zusammenhang mit der Errichtung des Informationsportals nach Artikel 21 Dienstleistungsrichtlinie und

– Mitarbeit in internationalen Netzwerken und Organisationen, um den Schutz der wirtschaftlichen Interessen von Verbraucherinnen und Verbrauchern zu fördern.

(Quelle: http://www.bmelv.de/SharedDocs/Standardartikel/Verbraucherschutz/Markt-Recht/BVL-Aenderungsgesetz.html)

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