Telekom-Paket: Stärkung der Verbraucherrechte im Telekommunikationsmarkt

Das EU-Parlament hat in seiner Sitzung vom 24. November 2009 einem Richtlinien-Paket zugestimmt, mit der die EU die Entwicklung eines einheitlichen Telekommarktes vorantreiben will.

Das BMELV begrüßt diese Einigung, da das Paket aus mehreren Richtlinien und einer Empfehlung die Rechte der Internetnutzer, den Verbraucherschutz und den Wettbewerb deutlich verbessert.

Nach Inkrafttreten der Verkündung haben die Mitgliedstaaten nun 18 Monate Zeit für die Umsetzung der geänderten Richtlinien. Deutschland ist derzeit mit der Umsetzung der europäischen Richtlinien beschäftigt. Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen am 2. März 2011 beschlossen. Zur Zeit wird der Gesetzentwurf im Deutschen Bundestag beraten. Das Gesetz wird voraussichtlich noch in diesem Jahr in Kraft treten.

Folgendes ändert sich für die Verbraucher im Einzelnen

Verbesserung des Verbraucherschutzes

– Mobilfunk- und Festnetzanschlüsse müssen bei einem Wechsel des Anbieters künftig innerhalb eines Arbeitstages umgeschaltet werden. Dabei hat man das Recht, die Rufnummer mitzunehmen. Dies dauert in Deutschland derzeit durchschnittlich fünf Tage.

– Die Anbieter werden verpflichtet, neben Verträgen mit zweijähriger Laufzeit auch Verträge mit einjähriger Laufzeit anzubieten.

– Bessere Verbraucherinformation: Unter anderem müssen Internet-Anbieter die Verbraucher vor Vertragsschluss über das „Mindestniveau der Dienstqualität“ und ihr Leitungsnetz informieren. Dieses ist entscheidend für die Geschwindigkeit der Verbindung. Auch die Einzelheiten der Preise und die Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme sind mitzuteilen.

Verbesserung des Datenschutzes

– Die Unternehmen müssen die Behörden und die Kunden bei Verstößen gegen Sicherheitsvorschriften informieren. Eine solche Verpflichtung wurde in Deutschland für bestimmte Fälle bereits durch die jüngste Datenschutznovelle im August 2009 eingeführt.
– „Cookies“ dürfen nur nach Zustimmung des Nutzers auf dem Computer installiert werden. („Cookies“ geben unter anderem weiter, welche Internetseiten von dem Rechner aus besucht wurden).

Rechte der Internetnutzer

Die Universaldienst-Richtlinie verpflichtet nicht dazu, bei Rechtsverletzungen einen Anschluss zu sperren, sondern sie erlaubt den Mitgliedsstaaten lediglich, entsprechende Regelungen beizubehalten beziehungsweise einzuführen. Auch wenn sich Mitgliedsstaaten hierfür entscheiden, ist Voraussetzung jedoch unter anderem eine vorherige Anhörung der Betroffenen, die nur in bestimmten Eilfällen entbehrlich ist, zum Beispiel bei der Verbreitung von Kinderpornografie. Dies stärkt die Rechte der Internetnutzer, da so klargestellt ist, dass es keinen Automatismus geben darf.
Verbesserung der Breitbandversorgung

Infolge der Umstellung des terrestrischen Fernsehens von Analog- auf Digitaltechnik wurden wertvolle Frequenzen frei (die so genannte „digitale Dividende“). Dieses frei gewordene Spektrum kann beispielsweise für funkgestütztes Breitbandinternet genutzt werden und damit zur Überwindung der „digitalen Kluft“ beitragen. In Deutschland wurden die Frequenzen im zweiten Quartal 2010 versteigert. Durch die Vergaberegeln ist sichergestellt, dass kleine, bisher nicht oder schlecht versorgte Gemeinden vorrangig mit Hilfe der so genannten LTE-Technik (Long-Term-Evolution) erschlossen werden. Der Ausbau hat bereits 2010 begonnen und wird derzeit massiv vorangetrieben. Es wird erwartet, dass die LTE-Technik in diesem Jahr einen signifikanten Beitrag zur Breitbandversorgung ländlicher Räume leisten wird.

(Quelle: http://www.bmelv.de/SharedDocs/Standardartikel/Verbraucherschutz/Internet-Telekommunikation/TelekomMarktRegelungenEU.html)

Relevante Beiträge