E.on muss 75.000 Euro zahlen

Wir halten die seit Herbst 2004 verkündeten erhöhten Gaspreise für unbillig und unbegründet.

Verbraucher können sich wehren und die Zahlung der erhöhten Preise verweigern. Das geht auch unabhängig von einer Erhöhung, also auch jetzt noch. Hier der Musterbrief mit Varianten für Ihre Zahlungsverweigerung und Ihre Reaktion auf die Jahresabrechnung. Hier das Rechenprogramm für Ihre Abrechnung.

Spendenbarometer heute: 26.120 € (470 Spender/innen). Die Verbraucherzentrale finanziert den Musterprozess gegen E.on Hanse und führt vielfältige Aktionen zum Thema Gaspreise durch. Unterstützen Sie den Prozess- und Aktionsfonds mit Ihrer Spende auf das Konto 84 35 100 Bank für Sozialwirtschaft BLZ 251 205 10.

Beratung zum Gaspreis-Recht: Unsere Juristen beraten Sie telefonisch Mo bis Do von 10-18 Uhr unter 09001-77 54 41 (1,50 €/Min. aus dem dt. Festnetz, mobil mehr). Sie können sich auch persönlich in der Kirchenallee 22 beraten lassen (Unterlagen mitbringen!): Terminvereinbarung erforderlich: Tel. 248 32-0 oder -107 oder E-Mail termine@vzhh.de, Beratungsentgelt 18 €, Arbeitslosenhilfe- und Sozialhilfeempfänger 9 €. Für eine schriftliche Beratung können Sie sich an info@vzhh.de oder an Verbraucherzentrale Hamburg, Kirchenallee 22, 20099 Hamburg, wenden (10 bis 50 €, je nach Aufwand).

Das Landgericht Hamburg hat die E.on Hanse Vertrieb GmbH zur Zahlung von 75.314,87 Euro an die Verbraucherzentrale Hamburg verurteilt. Wir hatten die abgetretenen Rückforderungsansprüche von 55 Gaskunden geltend gemacht, die ihre überhöhten Gasrechnungen seit 2004 nur unter Vorbehalt gezahlt hatten. Das Urteil, das auf die am 29. Dezember 2009 eingereichte Klage der Verbraucherzentrale zurückgeht, erging am 17. Oktober 2011 (Az.: 321 O 493/09). Das ist ein großer Erfolg für die Verbraucher. Wir erwarten, dass E.on jetzt nicht in eine aussichtslose Berufung geht, sondern schnell dem Urteil Folge leistet. Wir werden das Geld dann nach Abzug unserer Kosten an die Gaskunden weiter leiten.

Seit Sommer 2004 hatten nach Angaben eines Prozessbevollmächtigten der E.on Hanse 55.000 Gaskunden den Preisbestimmungen des Energiekonzerns widersprochen. Davon hatten 5.000 die Zahlung der geforderten Beträge teilweise verweigert, 50.000 hatten das Geforderte unter Vorbehalt gezahlt. Gegen die Zahlungsverweigerer hat E.on Tausende von Zahlungsprozessen angestrengt und in diesen entweder verloren oder in Vergleichen empfindliche Verluste hinnehmen müssen. In dem jetzt vorliegenden Urteil des Landgerichts geht es um die Rechtssituation für die 50.000 „Vorbehaltszahler“. Für 55 aus dieser Gruppe hat die Verbraucherzentrale Hamburg exemplarisch auf Zahlung der zu viel gezahlten Beträge geklagt.

Quelle

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