Elitärer Preis

Möchte der Kunde bei ElitePartner oder AcademicPartner unbegrenzt mit anderen Mitgliedern in Kontakt treten und sich Fotos anschauen, so muss er sich für die kostenpflichtige Premium-Mitgliedschaft entscheiden.

Fester Bestandteil der Premium-Mitgliedschaft ist die Erstellung einer Persönlichkeitsanalyse in Form eines PDF-Dokuments. Widerruft der Verbraucher den Vertrag, so stellte ihm ElitePartner bzw. AcademicPartner unter Berufung auf eine Klausel im Kleingedruckten 99 Euro für die Persönlichkeitsanalyse in Rechnung. Begründung: Bei der Persönlichkeitsanalyse handele es sich um eine kundenspezifische Leistung, die vom Widerrufsrecht ausgeschlossen sei.
Aushöhlung des Widerrufsrechts

Das sahen wir anders. Denn der Kunde hat kein Wahlrecht, ob er die Analyse haben will oder nicht. Vielmehr führt die Aufteilung der einheitlichen Leistung „Partnervermittlung“ im Fall des Widerrufs, letztlich zur Aushöhlung des Widerrufsrechts des Verbrauchers.
Die Abmahnung

Ebenso wie bereits Parship haben wir die EliteMedianet GmbH als Betreiberin der Partnervermittlungen im Dezember 2010 abgemahnt. Anders als Parship war die EliteMedianet GmbH allerdings nicht bereit, die geforderte Unterlassungserklärung abzugeben.
Das Urteil

Mit Urteil vom 31. Januar 2012 hat das Landgericht Hamburg (Az. 312 O 93/11) nun zugunsten der Verbraucher entschieden. Der EliteMedianet GmbH wurde es untersagt, die Klausel: „Die individuell erstellte ausführliche wissenschaftliche Persönlichkeitsanalyse stellt eine Ware dar, die nach Kundenspezifikation angefertigt worden ist und auf die individuellen Bedürfnisse zugeschnitten wird. Der Preis hierfür wird bei Widerruf des Vertrages nicht rückerstattet. …“ im Zusammenhang mit der Widerrufsbelehrung zu verwenden oder sich nach Vertragsschluss auf eine solche Klausel im Zusammenhang mit der Widerrufsbelehrung zu berufen. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig, da die EliteMedianet GmbH in die Berufung gehen könnte.
Unser Rat

Haben Sie Ihre Premium-Mitgliedschaft fristgerecht widerrufen und werden dennoch zur Zahlung von 99 Euro für die Persönlichkeitsanalyse aufgefordert, verweigern Sie die Zahlung mit Hinweis auf das Urteil des Landgerichts Hamburg.

Lassen Sie sich auch dann nicht verunsichern, wenn Sie daraufhin folgende E-Mail von der EliteMedianet GmbH erhalten:

„Die Chancen, dass das übergeordnete Oberlandesgericht Hamburg (OLG Hamburg) anders urteilt als das Landesgericht stehen gut. Bitte beachten Sie, dass Sie im Falle eines Prozessgewinns vor dem OLG Hamburg uns gegenüber zum Schadensersatz, zzgl. Zinsen verpflichtet sind und dies bei Ihnen zu erheblichen Mehrkosten führen würde. Wir möchten Ihnen deshalb raten, den Preis der Persönlichkeitsanalyse umgehend zu zahlen.”

Tatsächlich gibt es keine Anhaltspunkte dafür, dass das OLG Hamburg anders entscheiden wird als das Landgericht.

Sollte die EliteMedianet GmbH Berufung einlegen und wider Erwarten vor dem Oberlandesgericht gewinnen, so bedeutet dies keinesfalls, dass für Sie automatsich eine Zahlungspflicht für das Persönlichkeitsgutachten besteht. Denn erstens würden wir den Rechtsstreit bis zum Bundesgerichtshof weiterverfolgen und zweitens müsste die EliteMedianet GmbH weiterhin jeden einzelnen zahlungsunwilligen Kunden auf Zahlung von 99 Euro verklagen.
Haben Sie noch Fragen?

Telefonische Rechtsberatung: Montag bis Donnerstag von 10-18 Uhr unter der Telefonnummer 0900 1 77 54 41 (1,50 €/Min. aus dem dt. Festnetz; mobil mehr).

Persönliche Rechtsberatung: Dienstag von 10-18 sowie Mittwoch von 10-14 Uhr und Donnerstag von 10-16 Uhr. Ohne Voranmeldung. Kosten: 22 € (für Empfänger von ALG: 11 €).

Quelle

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