Energiewirtschaftsrechtliche Vorschriften

Das „Gesetz zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften“ wurde im Juli 2011 von Bundestag und Bundesrat verabschiedet und tritt mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 4. August 2011 in Kraft.

Kernstück des Gesetzes ist die Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG).

Wesentliches Ziel des Gesetzes ist die Stärkung der Neutralität des Marktplatzes Netz. Durch strikte Vorgaben zur Trennung des Monopolbereichs Netz von den Wettbewerbsbereichen Erzeugung und Vertrieb von Energie soll dieses Ziel erreicht werden. Außerdem werden die Übertragungs- und Fernleitungsnetzbetreiber zu einer deutschlandweit koordinierten Netzausbauplanung verpflichtet. Sie bildet die Grundlage für ein stabiles und leistungsfähiges Stromnetz der Zukunft und einen fairen Wettbewerb aller Marktteilnehmer. Mit zunehmenden Wettbewerb steigen die Wahlmöglichkeiten der Verbraucher. So werden Transparenz und faire Regeln immer wichtiger. Streitigkeiten zwischen Unternehmen und Verbrauchern müssen schnell und unbürokratisch gelöst werden.

Das Gesetz stärkt den Verbraucherschutz im Bereich Energie und bringt mehr Rechte für Verbraucher.
Lieferantenwechsel

Der Lieferantenwechsel soll innerhalb von drei Wochen abgewickelt werden. Die Frist beginnt, sobald der neue Anbieter den Wechsel beim Netzbetreiber anmeldet. Der neue Lieferant muss den Kunden unverzüglich darüber unterrichten, ob der gewünschte Wechseltermin realisierbar ist oder ob ein neuer Termin gewählt werden muss, zum Beispiel

weil großer Andrang beim neuen Anbieter herrscht,
weil Daten zu klären sind oder
weil der Vertrag mit dem alten Lieferanten noch nicht gekündigt werden kann.

Der alte Anbieter kann den Wechsel nicht mehr aufhalten und Verbraucher haben die Möglichkeit zu reagieren. Bisher war es so, dass einige Anbieter die Kunden über Wochen im Unklaren gelassen hatten, wann der Wechsel tatsächlich stattfindet, obwohl sogar Vorauszahlungen geleistet worden sind. Die Durchsetzung von Ansprüchen der Verbraucher wird verbessert. Der Lieferant muss gegebenenfalls beweisen, dass er die Nichteinhaltung der 3-Wochen-Wechselfrist nicht zu vertreten hat. Bei Tarifen mit Vorauszahlungen dürfen diese erst bei Lieferbeginn verlangt werden.
Energielieferanten

Das Gesetz enthält Vorschriften zur Verbesserung der Verbraucherrechte in Verträgen oder Rechnungen. Es verpflichtet die Energielieferanten in verständlicher Weise über Verbraucherrechte zu informieren. Bisher wurden zum Beispiel in Verträgen oft keine klaren Angaben zu den Kündigungsrechten der Kunden im Falle einer Preiserhöhung gemacht. Dies darf nicht mehr sein. Verbraucher müssen rechtzeitig vor einer Preiserhöhung und in den Rechnungen auf die Kündigungsfristen und die Möglichkeiten des kostenlosen Wechsels hingewiesen werden. Für Rechnungen und insbesondere Endabrechnungen haben sich manche Anbieter bisher viel Zeit gelassen. Jetzt haben Verbraucher Anspruch auf eine Rechnung innerhalb von 6 Wochen. Die Energielieferanten müssen die Verbraucher auch auf den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur hinweisen. Dort sind weitere Informationen zu den Verbraucherrechten im Bereich Energie erhältlich. Auch müssen die Energielieferanten darauf hinweisen, wohin sich Verbraucher wenden können, wenn sie sich beschweren wollen.
Schlichtungsstelle Energie

Beschwerden von Verbrauchern müssen durch die Energieunternehmen und Messstellenbetreiber innerhalb von 4 Wochen beantwortet werden. Wird der Beschwerde nicht abgeholfen, können sich die Verbraucher künftig an eine privatrechtlich organisierte Schlichtungsstelle Energie wenden, die für die Verbraucher in der Regel kostenlos Streitigkeiten beilegen wird. Der manchmal langwierige und kostspielige Gang zu den Gerichten kann so in vielen Fällen vermieden werden, ohne dass den Verbrauchern Nachteile entstehen können. Nach abschließenden Gesprächen mit den Verbänden der Energiewirtschaft und des Verbraucherschutzes wird die Schlichtungsstelle bald anerkannt werden und ihre Arbeit aufnehmen können.

Die Bürger können sich darauf verlassen, dass auch künftig Strom zu jeder Tages- und Nachtzeit und zu bezahlbaren Preisen vorhanden ist. Die Versorgungssicherheit wird jederzeit und überall, auch unter extremen Bedingungen, gewährleistet. Dafür notwendig sind unter anderem der zügige Ausbau von Versorgungsnetzen sowie der Umbau der Netze zu einem „intelligenten Netz“ der Zukunft. Verbraucher haben schon heute das Recht zu entscheiden, ob – wie bisher üblich – der Netzbetreiber den Stromzähler betreibt und den Verbrauch abliest, oder ob ein anderes Unternehmen damit beauftragt wird.
Smart Meter

Mit der Einführung intelligenter Messsysteme („Smart Meter“) können Verbraucher ihren Stromverbrauch gezielter steuern und sie können Geld sparen. Die Novelle schafft nun die gesetzlichen Grundlagen dafür, dass Netzbetreiber, Energieanbieter, Gewerbe und Industrie sowie private Verbraucher künftig lastvariable oder zeitabhängige Tarife anbieten bzw. nutzen können, ohne das Wahlrecht der Verbraucher oder Datenschutz und Datensicherheit zu gefährden. „Smart Meter“ müssen bereits jetzt in Neubauten von Gebäuden, bei größeren Renovierungen sowie in Haushalten mit einem Energieverbrauch von jährlich mehr als 6000 kWh eingebaut werden. Auch private Haushalte, die nach dem EEG oder KWKG neue Anlagen mit einer Leistung von mehr als 7 Kilowatt installieren, müssen diese Geräte einbauen lassen. Die weitaus überwiegende Zahl der Haushalte kann aber weiterhin selbst bestimmen, ob „Smart Meter“ eingebaut werden soll. Die konkreten Anforderungen an die Funktionalität und Nutzung der Smart Meter, die Bedingungen für Verträge zwischen Netzbetreibern, Lieferanten und Verbrauchern oder Informationspflichten werden in den kommenden Monaten in verschiedenen Richtlinien und Verordnungen noch weiter konkretisiert werden. Für 2012 ist eine Kosten-Nutzen-Abwägung vorgesehen, nach deren Abschluss zu entscheiden ist, ob und unter welchen Bedingungen bei weiteren Nutzergruppen die neuen Messgeräte eingebaut werden sollen.

Insgesamt wird das Gesetz die Rechte der Verbraucher beim Bezug von Strom und Gas stärken und zu mehr Markttransparenz und Wettbewerb in diesem Sektor beitragen.

(Quelle: http://www.bmelv.de/SharedDocs/Standardartikel/Verbraucherschutz/Energie-Bauen-Wohnen/GesetzNeuregelungEnergievorschriften.html)

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