EWE will Zahlungsklagen zurück nehmen

Verbraucherzentrale begrüßt Erfolg für Verbraucher

Für heute hat die EWE Energie AG über eine beauftragte Anwältin angekündigt, alle noch rechtsanhängigen Klagen auf Zahlung angeblich rückständiger Gasentgelte von Verbrauchern zurück nehmen zu wollen. Dazu gehört auch eine Klage der EWE gegen einen Kunden beim Landgericht Potsdam, die wegen eines Sachverständigengutachtens zur Angemessenheit der Preise eine besondere Bedeutung für zahlreiche andere „wartende“ Verfahren hat. „Wenn die EWE ihre Zahlungsklagen gegen ihre Kunden heute tatsächlich zurück nimmt, belohnt das nicht nur das Durchhaltevermögen engagierter Verbraucher, sondern stärkt auch deren Rolle als Marktteilnehmer“, begrüßt Hartmut G. Müller von der Verbraucherzentrale Brandenburg die aktuelle Entwicklung. Der Schritt ließe hoffen, dass sich das Unternehmen künftig wieder stärker auf die Interessen seiner Kunden besinne, so der Jurist.

Gestern hatte die von der EWE beauftragte Kanzlei Clifford Chance gegenüber der Kanzlei Jakstadt & Partner aus Berlin, welche betroffene Verbraucher vertreten hat, die Klagerücknahme für heute angekündigt. Damit würde sich endlich nach zwei Jahren hartnäckigen Ringens ein Erfolg für rechtsbewusste Gaskunden abzeichnen. Die oben genannte Kanzlei und die Verbraucherzentrale haben im Rahmen einer Kooperation viele Verbraucher betreut und damit zu diesem Erfolg beigetragen. Schon zuvor wurden in Einzelfällen zahlreiche klageabweisende Urteile erstritten.

„Da für Rückforderungsanprüche von Gaskunden aus dem Jahr 2008 unberührt von der Klagerücknahme zum Jahresende 2011 die Verjährung droht, sollten die betroffenen Verbraucher deren nachdrückliche Verfolgung überdenken“, rät Verbraucherschützer Müller. Für eine genauere Prüfung sichert er die Unterstützung von Verbraucherzentrale und Kanzlei zu.

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