Fassungslos über drastische Gaspreiserhöhung

Bei Verträgen mit Preisgarantie auf Kündigungsfristen achten

Der Schreck war groß: Bei Rückkehr aus einem längeren Urlaub fand ein Gaskunde einen Brief seines Gasanbieters FlexGas GmbH vor. Der bislang so günstige Gaspreis sollte um mehr als 77 Prozent erhöht werden. Empört wollte der Mann den Vertrag sofort kündigen. Das ging nicht mehr, weil die Kündigungsfrist bereits abgelaufen war.

Das ist kein Einzelfall wie die Beratungspraxis der Verbraucherzentrale zeigt. Vielen Verbrauchern, die Gasverträge mit einjährigen Preisgarantien abgeschlossen haben, ergeht es ähnlich. „Mit günstigen Preisen für das erste Jahr gehen manche Energieversorger gern auf Neukundenfang, im zweiten Jahr folgt dann die böse Überraschung und die „Altkunden“ werden mit einer happigen Preiserhöhung „belohnt“, sagt Energierechtsexpertin Karin Goldbeck von der Verbraucherzentrale Niedersachsen.

Vor allem in den Sommerferien und passend vor Beginn der Heizperiode, flattert die Nachricht über höhere Preise für das zweite Jahr ins Haus. Oft kommt diese Information von den Gasanbietern so spät, dass für eine fristgerechte Kündigung kaum Zeit bleibt oder der Kündigungstermin sogar schon verstrichen ist. Der Vertrag läuft dann gewöhnlich mit den veränderten Konditionen für ein Jahr weiter. „Viele Gaskunden denken nicht daran, dass der Preis mit Ablauf der Preisgarantie neu festgesetzt wird und Mitteilungen des Gasanbieters über Preisänderungen werden häufig übersehen“, betont Karin Goldbeck. Worte wie Preiserhöhung oder Preisänderung tauchen in den Schreiben bewusst nicht auf, oft geht die Information zur Preisänderung auch in einem längeren Text unter.

Die Expertin rät Gaskunden mit Preisgarantie:

unbedingt auf das Ablaufdatum der Preisgarantie und die Kündigungsfristen des Vertrages zu achten,
alle Mitteilungen und Schreiben des Anbieters genau zu lesen
und sich vor Beginn eines längeren Urlaubs über mögliche neue Preise zu erkundigen, um bei unakzeptablen Preiserhöhungen noch rechtzeitig verhandeln oder kündigen zu können.

Hilfe und Beratung zum Thema Energierecht gibt es in den Beratungsstellen oder auch am Verbrauchertelefon Mo 16 bis 17 Uhr und Di von 12 bis 13 Uhr unter 0900 1 7979-08 (für 1,50 Euro/Minute aus dem deutschen Festnetz – Mobilfunkpreise abweichend).

Kostenloses Informationsmaterial zum Wechsel des Gasanbieters ist in allen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Niedersachsen erhältlich oder kann heruntergeladen werden unter der Rubrik Energiepreise.
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Gefördert durch das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages.

Quelle

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