Faxwerbung für „Neue Robinsonliste“

Abzocke unter falscher Flagge

„Wir kämpfen gegen unerwünschte Werbung!“ Das versprach eine „Neue Robinsonliste“, zunächst in Frankfurt am Main, jetzt in Berlin ansässig. Angeboten wurde Firmen, sich in die Liste eintragen zu lassen, um sich vor unerwünschter Werbung per Telefon, Fax, E-Mail und Post zu schützen. Allerdings: Genau dieses Angebot traf per Fax ein. Faxwerbung – von wem auch immer – nervt; sie verursacht den Empfängern unnötige Kosten und ist deshalb nach dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb unzulässig – es sei denn, Verbraucher oder damit traktierte Unternehmen haben vorher ausdrücklich eingewilligt.

Lästige Werbung …

Zur belästigenden Werbung gesellte sich bei der „Neuen Robinsonliste“ Irreführung: So behauptete der Absender am Anfang des Schreibens, die Daten des Interessenten „kostenfrei“ einzutragen. Werbetreibende seien dann „angehalten, diese Daten aus ihren Werbekarteien zu löschen“. Das klingt gewichtig, verpflichtet aber zu nichts. Der „Zentralverband der Werbewirtschaft“ (ZAW) kommentiert: „Ein Anspruch gegen Werbungtreibende schlechthin, Daten aus Werbekarteien zu löschen, wie durch die Anfang des Jahres versendeten Massenfaxe suggeriert, entsteht durch die Eintragung in diese ´Neue Robinsonliste` nicht.“

…und teure Irreführung

Dennoch ließen sich Firmen ködern. Schließlich schien es nicht viel zu brauchen, um „kostenfrei“ in die Liste zu gelangen. „Füllen sie bitte den untenstehenden Abschnitt aus und faxen ihn zurück.“ Und auszufüllen war äußerst wenig: Ort, Datum, Ansprechpartner, Stempel, Unterschrift. Der Haken jedoch: Wer der Aufforderung zum Ausfüllen folgte, unterschrieb keineswegs eine unentgeltliche, sondern eine sündteure Eintragung. Das bekam aber nur mit, wer auch den zweiten Teil des Fax aufmerksam las. Da wurde zu Beginn sogar noch einmal Kostenfreiheit für die Eintragung zugesichert, ehe man „die „Weiterleitung Ihrer Daten an Werbetreibende zwecks Löschung“ ansprach. Dafür waren „350 Euro netto für ein Jahr“ zu zahlen. Dieser Forderung konnte allein entgehen, wer sich an den allerletzten Satz des Fax hielt: „Fehlt die Unterschrift oder der Stempel, nehmen wir nur die kostenlose Eintragung vor“ – das genaue Gegenteil zur Anweisung im ersten Abschnitt.

Inzwischen gehen bei verdutzten Firmen die Rechnungen mit dem Bruttobetrag ein: 416,50 Euro, damit die „Neue Robinsonliste“ die Unlust auf Werbung weiterleitet. Das allerdings nur, so stand es im Fax, an „bis zu 320 Werbetreibende“. Ob sich dahinter vorrangig kleine Händler von nebenan verbergen oder auch einige der großen Werbe-Dienstleister, die gleich für zig Unternehmen Werbung verbreiten – dazu kein Wort.

Die echte Robinsonliste

Mit dem Namen „Neue Robinsonliste“ knüpfen die Betreiber an die „Robinsonliste“ an, die im Zusammenhang mit der Verhinderung unerwünschter Werbung seit Jahren eingeführt ist. Diese bekannte Liste für Briefwerbung wird vom Deutschen Dialogmarketing Verband e.V. (DDV) geführt. Die echte Robinsonliste ist für den Verbraucher kostenlos. Der DDV hat den „Deutschen Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität“ eingeschaltet, damit die „Neue Robinsonliste“ die unlautere Faxwerbung künftig unterlässt.

(Quelle: http://www.vzsa.de/UNIQ131687104118050/link856641A.html)

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