Busreisen Busgepäck – Was tun bei Verlust oder Beschädigung?

Geht auf einer Busreise Gepäck verloren oder werden Koffer oder Taschen beschädigt, können Urlauber einen Teil des Reisepreises zurückverlangen und Schadenersatz fordern.

Sobald Sie den Verlust oder die Beschädigung Ihres Reisegepäcks feststellen, müssen Sie dies unverzüglich dem Reiseleiter melden. Dies sollte in Anwesenheit von Zeugen geschehen, oder Sie lassen sich die Kenntnisnahme der Mängelanzeige schriftlich bestätigen. Hierfür reicht aus, dass der Reiseleiter ein „zur Kenntnis genommen“ auf die schriftliche Mängelanzeige setzt. Ist kein Reiseleiter anwesend und auch am Urlaubsort nicht zu erreichen, muss der Reiseveranstalter in Deutschland, am besten telefonisch und in Anwesenheit von Zeugen informiert werden. Nicht zuständig für Mängelanzeigen sind die Leistungsträger vor Ort, also beispielsweise Hoteliers, es sei denn, dies ist ausdrücklich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen so festgelegt. Den Verlust Ihrer Gepäckstücke sollten Sie auch der Polizei melden.

Sie dürfen sich auf Kosten des Reiseveranstalter die nötigste Ausstattung anschaffen. Bietet der Reiseveranstalter Ihnen bereits am Urlaubsort den Ersatz des Schadens an, sollten Sie diesen nur unter Vorbehalt annehmen und sich vorbehalten, weitere Ansprüche geltend zu machen. In der Regel bekommen Sie den Wert erstattet, den die Gegenstände zum Zeitpunkt des Verlusts bzw. der Beschädigung hatten. Fehlt das Gepäck während des ganzen Urlaubs, sind grundsätzlich 20-25 % des Gesamtreisepreises zu erstatten.

Wenn Sie aus dem Urlaub zurückgekehrt sind, müssen Sie innerhalb eines Monats die Rückzahlung eines Teils des bereits gezahlten Reisepreises und den Ersatz des Ihnen durch den Verlust oder die Beschädigung des Gepäcks entstandenen Schadens gegenüber dem Reiseveranstalter verlangen, schriftlich und nachweisbar, am besten per Einschreiben mit Rückschein. Der Reiseveranstalter hat aber die Möglichkeit zu beweisen, dass nicht er selbst, sondern ein Dritter den Schaden zu vertreten hat.

(Quelle: http://www.vzsa.de/UNIQ131687104118050/link205122A.html)

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