Frühlingszeit – Umzugszeit

Verbraucherzentrale Sachsen gibt Tipps zum Wohnungswechsel

„Alles neu, macht der Mai“, so dichtete Hermann Adam von Kamp im Jahr 1818. Für eine neue Wohnung entscheiden sich viele Verbraucher bereits etwas früher, um dann das hoffentlich schöne Frühlingswetter für einen reibungslosen Umzug zu nutzen. Was dabei zu beachten ist, erläutert Marion Schmidt von der Verbraucherzentrale Sachsen.

Vergleichsangebote einholen: Zunächst sollte man Vergleichsangebote verschiedener Möbelspediteure einholen. Selbst wenn das neue Zuhause in einer anderen Stadt liegt, empfiehlt es sich, die ortsansässigen Spediteure in den Preisvergleich mit einzubeziehen.

Alle Leistungen prüfen: Wichtig ist, dass im schriftlichen Kostenvoranschlag alle Leistungen auftauchen wie z. B. Wohnungsgröße, Wohnungslage und Umzugsgut. So kann taxiert werden, wie viel Volumen von einem Ort zum anderen geschafft werden muss.

Unterschiedliche Abrechnungsverfahren: Spediteure kalkulieren nach Aufwand und Stunden oder sie bieten einen Festpreis an. Es ist sinnvoll, man holt sich den Spediteur ins Haus, denn die aufzuwendenden Stunden für die einzelnen Leistungen müssen richtig angesetzt sein. Sollte der angesetzte Zeitraumen überschritten werden, könnten Nachforderungen drohen. Mehrkosten zwischen 10 und 15 Prozent sind noch akzeptabel. „Deshalb ist es am besten, einen Festpreis zu vereinbaren“, meint Marion Schmidt von der Verbraucherzentrale Sachsen. Es handelt sich dabei um einen verbindlichen Preis für die gesamte Umzugsleistung. Sind die Kosten darin zu niedrig angesetzt, geht das zu Lasten des Spediteurs.

Haftung: In der Regel haftet das Umzugsunternehmen für die von ihm verursachten Schäden bis 620 Euro pro Kubikmeter Transportgut. Diese Summe kann bei Verbrauchern nicht unterschritten, jedoch durch eine Vereinbarung mit dem Umzugsunternehmen ausgeweitet werden. Die Möbelspedition muss Verbraucher über diese Haftungsbeschränkungen schriftlich belehren. Tut sie das nicht, muss sie für Schäden komplett aufkommen.

Meldefristen: „Verluste und offensichtliche Mängel wie Schrammen oder zerbrochenes Glas müssen spätestens am Tag nach der Ablieferung dem Umzugsunternehmen angezeigt werden“, informiert Schmidt. Nicht gleich erkennbare Schäden können bis zu 14 Tage nach Ablieferung schriftlich beim Spediteur gemeldet werden.

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