Phoenix-Entschädigungsfall: Anleger können auf Entschädigungsleistungen Verzugszinsen verlangen

Verbraucherzentrale Thüringen hilft Betroffenen bei der Prüfung ihrer Ansprüche

Angesichts der langen Auszahlungsfrist für Phoenix-Entschädigungen können Anleger nach Ansicht der Verbraucherzentrale Thüringen von der EdW (Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen) Verzugszinsen verlangen. Die Verbraucherzentrale Thüringen berät betroffene Anleger bei der Prüfung ihrer Ansprüche.
Der Aufstieg und Fall der Phoenix Kapitaldienst GmbH gilt als einer der größten Anlagebetrugsfälle in Deutschland. Das Unternehmen wollte das Geld seiner Kunden angeblich in spekulativen Options- und Termingeschäften anlegen. Tatsächlich hatte Phoenix die Einlagen neuer Kunden aber überwiegend in einem Schneeballsystem als vermeintliche Gewinne den Bestandskunden ausbezahlt und für die Deckung der laufenden Kosten verwendet. Im Jahr 2005 flog das betrügerische System auf, Phoenix ging pleite und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht stellte den Entschädigungsfall fest. Die etwa 30.000 Gläubiger von Phoenix warteten zum Teil ein paar Jahre auf die volle Entschädigung über die EdW.
Angesichts der langen Auszahlungsfrist ist die Verbraucherzentrale Thüringen e.V. der Ansicht, dass die Anleger auf die Entschädigungsleistungen Verzugszinsen verlangen können. Bereits im November 2010 hatte der Bundesgerichtshof in einem Phoenix-Entschädigungsfall einem Anleger Verzugszinsen zugesprochen. Unter Zugrundelegung dieser Entscheidung lässt sich ableiten, dass der Entschädigungsanspruch auch fällig wird, wenn die Entschädigungseinrichtung in ihrem Feststellungsschreiben zunächst einen Anspruch ablehnt oder den Entschädigungsbetrag zu niedrig ansetzt und dem Anleger erst später ein höherer Entschädigungsbetrag zugeteilt wird.
Die Höhe des zu beanspruchenden Verzugszinses dürfte in Einzelfällen über tausend Euro betragen.
Die Verbraucherzentrale Thüringen berät betroffene Anleger bei der Prüfung ihrer Ansprüche auf Verzugszinsen. Verbraucher sollten sich vorher in ihrer Verbraucherberatungsstelle informieren, welche Unterlagen zur persönlichen Beratung mitzubringen sind.

Für weitere Informationen:
Eckehard Balke, Fachberater für Finanzdienstleistungen,Tel.: 03631 982219 sowie Tel.: 0361 55514-0

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