Garantiezinssenkung bei Lebens- und Rentenversicherungen ab 01.01.2012

Verbraucherzentrale warnt vor Vertragsabschlüssen um jeden Preis

Zum 01.01.2012 wird der Garantiezins für Lebens- und Rentenversicherungen gesenkt. Für alle ab diesem Zeitpunkt abgeschlossenen Versicherungsverträge gibt es dann nur noch 1,75 % statt 2,25 % Garantiezinsen. Dies nehmen Versicherungsvermittler nun verstärkt zum Anlass, um im Rahmen einer Schlussverkaufsoffensive Verbraucher davon zu überzeugen, dass der Abschluss einer solchen Versicherung noch in diesem Jahr notwendig ist.

Allerdings, so das Fazit der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V., werden Lebens- und Rentenversicherungen durch diese Garantiezinssenkung für viele Verbraucher noch unattraktiver. Denn was Viele nicht wissen, der Garantiezins bezieht sich nicht auf die volle eingezahlte Prämie sondern nur auf den Sparanteil. Das bedeutet: Zahlt man zum Beispiel 100 Euro in eine Lebens- oder Rentenversicherung ein, werden zunächst Abschluss-, Verwaltungs- und Risikokosten davon abgezogen. Nur der Restbetrag in Höhe von etwa 80 Euro wird dann mit 2,25 % (ab 01.01.2012: 1,75 %) verzinst.

Auch die so genannten Überschüsse sollten nicht überbewertet werden. Sie sind nicht garantiert, können deshalb auch geringer ausfallen als in der beworbenen Höhe prognostiziert.
Des Weiteren kann die Laufzeit zum Problem werden, denn Lebens- oder Rentenversicherung zählen zu den langfristigen und unflexiblen Anlageformen. Wird eine solche Versicherung aus den verschiedensten Gründen vorzeitig gekündigt, erhält man meist weniger zurück als eingezahlt wurde. Stornokosten und wegfallende Schlussboni führen dazu, dass meist ein großer Teil der garantierten Rendite abgeschrieben werden muss.

Wer finanziell ausreichend für die Hinterbliebenen vorsorgen will, kann dies besser mit einer Risikolebensversicherung tun. Alternativ sind auch andere individuelle Anlageformen denkbar.

Quelle

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