Der Countdown läuft

Verbraucherzentrale: Altansprüche verjähren zum Jahresende

Zum Jahresende verjähren Schadenersatzansprüche von Verbrauchern, die aus fehlerhafter Anlageberatung bei Kapitalanlagen des so genannten Grauen Kapitalmarktes vor 2002 herrühren.

Beim „Grauer Kapitalmarkt“ handelt es sich um den nicht durch Rechtsvorschriften und Behörden kontrollierten Geldanlagemarkt. Auf diesem Kapitalmarkt bemühen sich Investoren aller Art, mit unseriösen Mitteln Geld aufzutreiben, das oft in nicht einmal näher beschriebene Projekte fließt und angeblich hohe Renditen erwirtschaften soll. Dabei handelt es sich beispielsweise um geschlossene Fonds, wie Immobilien-, Medien-, Schiffs-, Windkraft- oder Flugzeugsfonds. Jahr für Jahr verlieren so gutgläubige Anleger viel Geld.

Hintergrund für die mögliche Verjährung von Altansprüchen zum Jahresende 2011 ist, dass die frühere 30-jährige Verjährungsfrist am 01.01.2002 per Gesetz auf maximal 10 Jahre verkürzt wurde. Seit diesem Zeitpunkt verjähren Schadenersatzansprüche grundsätzlich in 3 Jahren. Dabei beginnt die Verjährungsfrist erst mit Kenntnis des Sachverhaltes, der die Schadenersatzansprüche auslöst.

Spätestens 10 Jahre nach Abschluss des Geschäftes verjähren jedoch alle Ansprüche, selbst wenn der Anleger noch keine Kenntnis vom Schaden und seinem Anspruchsgegner hat.

Laut Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. hat dies zur Folge, dass alle Altansprüche, die vor 2002 entstanden sind, zum Jahresende verjähren. Jeder, der vor 2002 Geldanlageprodukte des Grauen Kapitalmarktes erworben und infolge fehlender Hinweise über deren Risiken Geld verloren hat, kann etwaige Schadenersatzansprüche demnach nur noch bis zum 31.12.2011 geltend machen.

Um die Verjährungsfalle zu umgehen, reicht es nicht aus, ein Schreiben an den Anspruchsgegner zu senden. Reagiert dieser nicht darauf oder lehnt er die Forderung ab, kann die Verjährung eintreten. Es ist deshalb ratsam, sich vor Jahresende anwaltlich beraten zu lassen, um ggf. weitere Maßnahmen einzuleiten.

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