Geschenktem Gaul…

Der Briefkasten hat seinen Namen – sollte man annehmen – weil er dazu dient, erhaltene Briefe und wichtige Post sicher aufzubewahren, bis man den Kasten leert.

Die Vorfreude auf eine unerwartete Urlaubskarte, einen Geburtstagsbrief oder eine Einladung zu einer Feier machten manche unerfreuliche Rechnung oder gar Mahnung dabei wett. In den letzten Jahren scheint es aber, als wäre der Briefkasten immer mehr ein Werbekasten geworden. Häufig quellen Werbeprospekte, Werbezettel sowie kostenlose Anzeigenblätter bereits nach wenigen Tagen oben aus dem Schlitz heraus.

Der „Keine Werbung“-Aufkleber scheint das Mittel der Wahl gegen die ungewollte Werbeflut. Ist damit aber wirklich das Problem vollständig zu lösen? So führen Gerichte (z. B. OLG Hamm, Az. 4-U 42/11) aus, dass der Begriff „Werbung“ aus der maßgeblichen Sicht des Durchschnittsverbrauchers keinen eindeutigen Erklärungsinhalt hat. In Folge dessen wird bei der Auslegung grundsätzlich zwischen der reinen Briefkastenwerbung und der Lieferung von Gratiszeitung mit redaktionellem Inhalt und losen Werbebeilagen unterschieden. „Das heißt nichts anderes als dass kostenlose Anzeigenblätter, die neben viel Werbung auch einige kleine Artikel enthalten, trotzdem eingeworfen werden dürfen“, informiert Friederike Wagner von der Verbraucherzentrale Sachsen. Wer sich dagegen wehren möchte, könnte per Schreiben oder telefonisch der Redaktion der kostenlosen Zeitung mitteilen, dass er diese nicht mehr wünscht. Das Landgericht Lüneburg urteilte am 30.09.2011 (Az. 4 S 44/11), dass sich das Unternehmen daran halten muss und der Verbraucher dann nicht extra einen Aufkleber an den Briefkasten machen muss. Zu bedenken gilt hier jedoch, dass der Verlag dann persönliche Daten (Name, Adresse) des vorher anonymen Empfängers der kostenlosen Zeitung hat. Zur Datensparsamkeit und Datenvermeidung kann aber auch auf einen Aufkleber zurückgegriffen werden, der erklärt, dass sowohl Werbung als auch kostenlose Werbezeitungen unerwünscht sind.
Ein Aufkleber „Keine Werbung oder kostenlose Werbezeitungen“ ist in den Beratungseinrichtungen der Verbraucherzentrale Sachsen erhältlich. Natürlich kostenlos.

Wer vom „Alles oder Nichts“-Prinzip nichts hält, kann dies ausdrücklich auf dem Briefkasten erklären und unerwünschte Werbung oder kostenlose Zeitungen namentlich benennen, die dann nicht eingeworfen werden dürfen.

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