Gesetzlich oder privat krankenversichert?

Die Entscheidung für eine private Krankenversicherung sollte gut überlegt sein, denn eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Nicht jeder kann frei wählen, ob er sich privat oder gesetzlich versichern will; Wahlfreiheit besteht nur unter bestimmten Voraussetzungen. Der überwiegende Teil der Bevölkerung ist versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung und kann sich gar nicht privat krankenversichern.

Privat krankenversichern können sich Arbeiter und Angestellte, deren regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt ein Jahr lang über der Versicherungspflichtgrenze (4.125,- Euro monatliches bzw. 49.500,- Euro jährliches Bruttogehalt) lag.
Für Versicherte, die bereits am 31. 12. 2002 wegen Überschreitung der Versicherungspflichtgrenze privat versichert waren, gilt die besondere Versicherungspflichtgrenze von 3.712,- Euro monatlichem bzw. 44.500,- Euro jährlichem Bruttogehalt.
Außerdem steht die private Krankenversicherung Selbständigen, Beamten, z.T. Künstlern, Studenten und Personen, die sich für längere Zeit im Ausland aufhalten, offen.
Ausführliche Informationen finden Sie in unserer Verbraucherinformation:
Verbraucherinformation „Gesetzlich oder privat krankenversichert?“ (56 kb, pdf)

Bei der Abwägung, ob Sie sich gesetzlich oder privat krankenversichern, sollten Sie mehrere Aspekte bedenken:

das Einstiegsalter,
den Gesundheitszustand,
die jetzige Lebenssituation,
die künftige Lebensplanung bezüglich Beruf und Familie,
die Beitragsentwicklung im Alter.

Die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist – bis auf wenige Ausnahmen – nur bis zum 55. Lebensjahr möglich und nur unter der Voraussetzung, dass Sie versicherungspflichtig sind.

Wenn Sie in die private Krankenversicherung wechseln wollen, legen Sie Ihre Vorgaben fest. Überlegen Sie, welche Leistungen Ihnen wichtig sind und was der Tarif enthalten sollte. Holen Sie dann mehrere Angebote ein und vergleichen Sie. Bewertet werden sollten sowohl das Preis-Leistungsverhältnis der Tarife, als auch die Stabilität der Unternehmen. Unverbindliche, aber individuelle Angebote erhalten Sie, wenn Sie „Probeanträge“ stellen.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die Patientenberatung der Verbraucherzentrale Hessen. Wir besprechen mit Ihnen die Vor- und Nachteile des gesetzlichen und des privaten Krankenversicherungssystems und helfen Ihnen – u.a. an Hand eines Computerprogramms – bei der Auswahl von Versicherungsgesellschaften und Tarifen.

(Quelle: http://www.verbraucherzentrale-hessen.de/gesundheit/inhalt/krankenkassenwahl.html)

Relevante Beiträge