Lieber gescheit als gescheitert – Mindestversicherungsschutz für Studenten

Wer mit dem Studium anfängt, hat viel zu organisieren: neue Wohnung, neues Lernen, neues Leben.

Auch die Versicherungen müssen an diesen Lebensabschnitt angepasst werden.

Krankenversicherung

Eine der wichtigsten Absicherungen ist die eigene Krankenversicherung. Viele Studienanfänger sind noch bei den Eltern mitversichert. In der gesetzlichen Krankenversicherung geht das bis zum Alter von 25, zuzüglich des Wehr- oder Ersatzdienstes. Diese Familienversicherung ist kostenlos. Wer über die Eltern privat krankenversichert ist, muss sich entscheiden, ob er während des Studiums privat versichert bleiben möchte oder nicht.

Wichtig: Wer sich einmal für die private Krankenversicherung im Studium entschieden hat, kann während der gesamten Studienzeit nicht mehr in die gesetzliche Krankenkasse wechseln!

Nach dem 25. Lebensjahr werden Studenten, die an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen eingeschrieben sind, versicherungspflichtig in der studentischen Krankenversicherung. Diese Mitgliedschaft ist bis zum Abschluss des 14. Fachsemesters, längstens jedoch bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres möglich. Hier zahlt jeder einen einheitlichen Beitragssatz, der jährlich angepasst wird. Derzeit beträgt er 47,53 Euro zuzüglich Pflegeversicherung. Privat versicherte Studenten zahlen einen individuellen Beitragssatz abhängig vom Leistungsumfang des gewählten Tarifs.

Wer bestimmte Einkommensgrenzen übersteigt, kann seinen Krankenversicherungsschutz in der Familien- oder studentischen Versicherung verlieren:

bei Einkünften von derzeit über 350 €,
einem 400-Euro-Job,
einer Wochenarbeitszeit von regelmäßig mehr als 20 Stunden.

Dann muss man sich über das Arbeitsverhältnis pflicht- oder freiwillig krankenversichern.

Für Studenten ist grundsätzlich die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung empfehlenswert. Wer eine Familie gründen will, ist dort meist richtig. Privat versicherte Studenten werden sich nach dem Studium erst dann gesetzlich versichern können, wenn sie eine Beschäftigung unterhalb der Versicherungspflichtgrenze (derzeit 3.975,– € brutto monatlich) aufnehmen.

Krankenversicherung im Ausland

Viele Studenten legen während des Studiums ein oder zwei Semester im Ausland ein. Die Wahl der Krankenversicherung hängt von dem Ort ab, an dem das Studium fortgesetzt wird. Liegt die Universität in Europa, gelten meist Sozialabkommen zwischen den Ländern. Auslandsstudenten erhalten dann, als gesetzlich Krankenversicherte im Ausland die gleichen Leistungen, wie die Kommilitonen vor Ort. Die Leistungen können dort aber geringer ausfallen, als hier in Deutschland. Zudem werden Leistungen wie Krankenrücktransport oder privatärztliche Behandlung nicht erstattet. Daher ist es ratsam, eine ergänzende Auslandskrankenversicherung abzuschließen.

Findet der Studienaufenthalt im außereuropäischen Ausland statt, beispielsweise den USA, leistet die gesetzliche Krankenkasse gar nicht. Man benötigt dort unbedingt eine private Krankenversicherung. Die Angebote der Versicherer sind unterschiedlich, auch im Preis. Die Verträge haben feste Laufzeiten, die nicht verlängert werden. Eine Versicherung mit einer Laufzeit von einem Jahr kostet zwischen 350 und 1.300 €. Vor dem Abschluss eines Vertrages sollten Sie mehrere Angebote vergleichen. Die Bedingungen und die Leistungen sind entscheidend, nicht die Prämie.

Wichtig: Die private Auslandskrankenversicherung übernimmt in der Regel nicht die Kosten, die aufgrund von chronischen Erkrankungen oder einer Behinderung entstehen.

Private Haftpflichtversicherung

Eine private Haftpflichtversicherung braucht jeder – auch während des Studiums. Die private Haftpflichtversicherung zahlt, wenn man fahrlässig bei einer anderen Person einen Schaden verursacht. Personenschäden, aber auch Sachschäden gehen schnell in die Hunderttausende. Die Mindestversicherungssumme sollte drei, besser fünf Millionen Euro nicht unterschreiten.

Im Studium ist man in der Regel noch über die Eltern versichert, sofern diese eine Haftpflichtversicherung haben. Versicherungsschutz besteht für volljährige unverheiratete Kinder, die sich in einer Schul- oder direkt anschließenden Berufsausbildung befinden. Nach Ende der ersten Berufsausbildung oder mit Erreichen einer vertraglich festgelegten Altersgrenze (meist ab 25) benötigt jeder eine eigene Haftpflichtversicherung.

Vorsicht: Bei einer Pause zwischen Ende der Schulausbildung und des Studienbeginns, z. B. kann bei einer Auslandsreise von mehreren Monaten der Versicherungsschutz verloren gehen.

Tipp: Melden Sie dem Versicherungsunternehmen Ihren Studentenstatus und fragen Sie, unter welchen Voraussetzungen Versicherungsschutz besteht

Berufsunfähigkeitsversicherung

Wichtig für Studenten ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Studenten und junge Arbeitnehmer, die durch Krankheit oder Unfall nicht mehr in der Lage sind zu arbeiten erhalten meist keine gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Die Berufsunfähigkeitsversicherung sichert den eigenen Lebensunterhalt.

Je jünger man in die Versicherung einsteigt, umso günstiger sind
die Prämien. Das Studium ist ein guter Zeitpunkt, eine solche Versicherung abzuschließen, sofern man die Versicherungsbeiträge bezahlen kann. Es bestehen große Chancen, eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit günstigen Bedingungen und niedrigen Beiträgen abzuschließen. Manche Anbieter legen Studenten problematische Vertragsbedingungen vor. Zum Teil ist der Schutz für die Zeit des Studiums unzureichend: Es gibt Anbieter, die nur dann eine Rente zahlen, wenn man keinen Beruf mehr ausüben kann. Unterschiedlicher Qualität sind auch die Bedingungen für die Zeit nach dem Studium. Stichwort hierfür ist u. a. Nachversicherungsgarantie.

Tipp: Achten Sie darauf, dass die Rente nachträglich ohne Gesundheitsprüfung erhöht werden kann. Versicherungen bezeichnen dies als Nachversicherungsgarantie. Eine Erhöhung ist z. B. bei Heirat möglich oder bei einem Einkommenssprung im Beruf.

Sollte der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung nicht möglich sein, kann über eine Unfallversicherung nachgedacht werden. Die Unfallversicherung ist kein Ersatz, da nur im Fall einer dauerhaften Invalidität durch Unfall, nicht aber bei Krankheit gezahlt wird.

Ergänzende Versicherungen

Hausratversicherung? Erst einmal ist zu klären, ob im konkreten Fall der Hausrat im Wohnheim oder Studentenzimmer über den Vertrag der Eltern versichert ist. Andernfalls lohnt sich der Abschluss einer Hausratversicherung nur, bei teurem Hausrat.

Haftpflichtversicherung für Moped, Motorrad oder Auto? Auch bei dieser Pflichtversicherung sollte man auf die Preise achten. Unter Umständen sind Teil- oder Vollkaskoversicherungen sinnvoll.

Hinweis: Anbieterunabhängigen Rat und Unterstützung zu Fragen des individuellen und notwendigen Versicherungsschutzes erhalten Sie in der nächstgelegenen Verbraucherzentrale.

(Quelle: http://www.verbraucherzentrale-hessen.de/schule/inhalt/mindestvers_schutz.html)

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