Gesetzliche Krankenversicherung: Schneller Wechsel möglich

Gesetzlich Versicherte können ihre Krankenkasse schnell und ohne großen bürokratischen Aufwand wechseln.

Dabei haben sie die Qual der Wahl. Rund 160 Kassen tummeln sich auf dem Markt.

Kündigungsfristen: Die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse kann mit einer Frist von zwei Monaten zum Ende des Kalendermonats gekündigt werden. Geht die Kündigung beispielsweise im Februar bei der Kasse ein, wird man zum 1. Mai Mitglied bei der neuen Krankenkasse.
Antrag auf Mitgliedschaft: Wechselwillige haben dann zwei Monate Zeit, einzelne Angebote zu vergleichen und sich eine neue Kasse zu suchen. Keine Kasse darf gesetzlich Versicherten die Mitgliedschaft verwehren.
Bindungszeit: Freiwillig- und Pflichtversicherte müssen nach einem Wechsel allerdings 18 Monate in der neuen Krankenkasse bleiben, bevor sie erneut in eine andere aufgenommen werden können. Sie erhalten jedoch ein so genanntes Sonderkündigungsrecht, wenn die Krankenkasse erstmals einen Zusatzbeitrag erhebt oder diesen erhöht. Auch der Wegfall von bisher ausgezahlten Prämien erlaubt den Wechsel der Krankenkasse.
Wahltarife: Die Krankenkassen können spezielle Wahltarife, wie zum Beispiel Selbstbehalt- oder Beitragsrückerstattungstarife, anbieten. Achtung: Mit der Wahl eines freiwilligen Wahltarifs der Kassen bindet man sich bis zu drei Jahre an sie. Freiwillig gesetzlich Versicherte, die den Wahltarif „Krankengeld“ abschließen, verlieren zudem ihr Sonderkündigungsrecht.
Wahl der Krankenkasse: Grundsätzlich kann zwischen Ortskrankenkassen, Ersatzkassen, der Knappschaft, Betriebskrankenkassen und Innungskrankenkassen gewählt werden. In die Letzteren kommt man allerdings nur, wenn sie sich in ihrer Satzung dazu bereit erklären, jeden Versicherten aufzunehmen.
Leistungen: Rund 95 Prozent der Leistungen – dazu gehören medizinisch begründete Arztbesuche und Krankenhausaufenthalte – müssen von allen Kassen übernommen werden. Dazu sind sie gesetzlich verpflichtet. Unterschiede kann es allerdings beim Service (Öffnungszeiten, Erreichbarkeit) und bei den Zusatzleistungen geben. Kassenpatienten, die Wert auf bestimmte Angebote (zum Beispiel alternative Heilverfahren) legen, sollten vor einem Wechsel die Angebote verschiedener Krankenkassen anhand der persönlichen Wünsche und Bedürfnisse sorgfältig miteinander vergleichen.

(Quelle: http://www.verbraucherzentrale-bayern.de/UNIQ131652527004950/link671231A.html)

Relevante Beiträge