Höherer Mindestlohn zum 1. Januar 2017

Zum 1. Januar 2017 wird der gesetzliche Mindest­lohn in Deutsch­land erstmalig durch einen Beschluss der Mindest­lohn­kommission angepasst. Die Bundes­regierung hat diese Kommission mit der Einführung des gesetzlichen Mindest­lohns am 1. Januar 2015 berufen. Zu ihren Aufgaben gehört unter anderem, alle zwei Jahre über eine Anpassung des Mindest­lohns zu entscheiden.

Bei ihrem Beschluss wird sich die Mindest­lohn­kommission an dem monatlichen Index der tariflichen Stunden­verdienste ohne Sonder­zahlungen orientieren: Dieser Indikator ist zwischen Dezember 2014 und Februar 2016 um 2,6 % gestiegen.

Für ihre Entscheidung verwendet die Kommission die Veränderungs­rate des oben genannten Tarif­index von Dezember 2014 bis zum Zeit­punkt des Beschlusses. Den Beschluss muss sie bis spätestens zum 30. Juni 2016 bekannt geben. Ab dem Jahr 2018 wird die Kommission in der Regel die Tarif­entwicklung der beiden vorher­gehenden Kalender­jahre heranziehen.

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