Immobilienfonds werden aufgelöst!

Die Verbraucherzentrale Bremen bietet Hilfestellung an.

Viele Anleger befürchten erhebliche Verluste, seitdem ihr Geld in offenen Immobilienfonds festliegt. Nun werden viele Fonds ganz aufgelöst. Was bedeutet das für betroffene Verbraucher? Müssen sie die Verluste hinnehmen? Sollen sie Anteile über die Börse verkaufen? Verbraucher können sich mit ihren finanziellen Fragen zur Abwicklung oder zur rechtlichen Prüfung von Ansprüchen an die Verbraucherzentrale Bremen wenden.

Im Vertrauen darauf, dass ihr Geld „sicher und jederzeit verfügbar sei“, hatten viele ihr Geld in offene Immobilienfonds angelegt. Nach ersten Problemen 2008 schloss im Laufe der Zeit ein Immobilienfonds nach dem anderen. Die Anleger konnten nicht mehr über ihr Geld verfügen. Mehr als 24 Milliarden Euro sind mittlerweile in offenen Immobilienfonds eingefroren. Öffnungsversuche der beiden Schwergewichte der Branche SEB-ImmoInvest und CS Euroreal scheiterten im Mai. Die liquiden Mittel reichten nicht aus, um alle Rückgabewünsche zu befriedigen. Nun beginnt ein branchenweiter Räumungsverkauf, der bis zu 5 Jahre andauern kann. Alle Immobilien müssen raus. Ziel der Gesellschaften ist es, die verbleibenden Immobilien in den kommenden Jahren im Sinne der Anleger bestmöglich zu veräußern und die Verkaufserlöse halbjährlich an die Anleger auszuschütten.

Die Verunsicherung unter Verbrauchern ist groß. Viele wissen nicht was sie erwartet und einige fühlen sich falsch beraten. Was tun?

In der Regel geht es um zwei zentrale Fragen, mit denen sich Verbraucher an die Verbraucherzentrale wenden können:
1. Was passiert oder was mache ich mit meinen Anteilen?

Keiner weiß heute, wie hoch ein möglicher Verlust nach vollständiger Abwicklung und Verkauf aller Liegenschaften für den einzelnen Anleger ausfällt. Entweder wartet man zunächst die erste Ausschüttung ab und beobachtet den weiteren Verkaufsprozess oder man verkauft Anteile mit erheblichen Abschlägen von bis zu 40 % an der Börse.
2. Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich?

Eine andere Frage ist die rechtliche Prüfung von Ansprüchen wegen möglicher Falschberatung. Hier gilt es zunächst die Verjährung zu prüfen. Wann fanden Kauf oder letzte Beratung über die Fondsanteile statt? Was wurde beraten und ausgehändigt, gibt es Beratungsprotokolle dazu? Wurde über ein Schließungsrisiko und mögliche Verluste in Folge von Aussetzung und Abwicklung aufgeklärt?

Quelle

Relevante Beiträge